Kapitel 17

5 0 0
                                    

Augsburg, den 17.04.2022

Betr.: M, R. K. Geb. Am 21.03.1999, Abteistr. 21, 86694 Niederschönenfeld

Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. S.,
Vielen Dank für die freundliche Überweisung ihres Patienten. Ich berichte über oben genannte 24-jährigen Patienten, der sich zuletzt am 06.07.2021 in meiner Behandlung befand.

Anamnese: Herr M. Erscheint zu seinem Untersuchungstermin und erklärt, dass er Olanzapin nicht nehmen möchte, da er erfahren habe, dass es sich hierbei um ein Neuroleptikum handelt. Er erklärt, dass er keine Antidepressiva oder Neuroleptika bzw. Psychopharmaka vertragen würde. Der Gefangene erklärt, dass er noch drei Monate hier sei, dann entlassen werde.

Bemerkung: Medikation weiterhin indiziert, dies dem Gefangenen auch so mitgeteilt. Ob er sie nun nimmt, oder nicht sei dahingestellt. Eine Zwangsmedikation ist bei der aktuellen Lage wohl eher nicht indiziert.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Prof. Phil. (Mesrop Mashtots Universität, Armenien)
Dr. Med. Von W; LL.M.
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Notfallmediziner, verkehrsmedizinische Qualifikation

Zertifizierter medizinischer Gutachter Swiss Insurance Medicine SIM

Die AkteWo Geschichten leben. Entdecke jetzt