Wahlsystem

89 3 7
                                    

Das Wahlsystem in Deutschland:xk

Der Deutsche Bundestag setzt sich aus mindestens 598 Abgeordneten zusammen. Die Hälfte (299) von ihnen wird von den Wählern/innen mit der Erststimme in den 299 Wahlkreisen direkt, weitere 299 mit der Zweistimme über die Landesliste der Parteien gewählt.

(Landesliste= Die Landesliste ist in Deutschland die Liste der Kandidaten einer Partei für die Wahl zum Bundestag und einigen Landtagen mit einer sogenannten personalisierten Verhältniswahl. Im Gegensatz zur Abstimmung über die Kandidaten der Wahlkreise, die direkt gewählt werden (Direktmandat), können die Wähler über die Kandidaten der Landesliste meist nur in Gänze abstimmen, indem sie mit der Zweitstimme eine Partei wählen. Je nach Sitzverteilung im Parlament gilt die entsprechende Anzahl der Kandidaten in der Reihenfolge der Liste der jeweiligen Partei als gewählt.
Die Möglichkeit, Stimmen auf bestimmte Kandidaten einer Landesliste gezielt zu verteilen, wird Kumulieren und Panaschieren genannt und kann die Reihenfolge verändern. Dies wurde in einigen Bundesländern eingeführt, teilweise aber noch diskutiert, wie in Bayern Bremen und Hamburg.
Es kommt auch vor, dass Bewerber sowohl in einem Wahlkreis kandidieren und zusätzlich mit einem vorderen Platz auf einer Landesliste „abgesichert" sind. Ihr Einzug in das Parlament ist dadurch auch dann gesichert, wenn sie ihren Wahlkreis nicht gewinnen. Dies wird häufig bei Spitzenkandidaten der jeweiligen Parteien praktiziert.
Die Landesliste wird auf den Wahlparteitagen der Parteien gemäß dem Parteiengesetz aufgestellt. Bundeslisten (im Sinne von gesamtstaatlichen Kandidatenlisten) gibt es bei Bundestagswahlen nicht. Die Listenplätze werden hier entsprechend den Zweitstimmenergebnissen in den jeweiligen ,Bundesländern verteilt.)

Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages, d.h. in welchem Stärkeverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. Die Sitze holen sich nur die Parteien, die über 5% der Zweitstimmen haben. Hat eine Partei in den Wahlkreisen eines Bundeslandes mehr Bundestagssitze direkt erlangt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, ziehen trotzdem alle erfolgreichen Direktkandidaten in den Bundestag ein. Diese nennt man Überhangmandaten. Wenn es solche Überhangsmandate gibt, wird die Gesamtsitzzahl des Bundestages so weit erhöht, dass Überhangsmandaten für eine Partei durch eine entsprechende Zahl von Ausgleichmandaten für die anderen Parteien vollständig ausgeglichen sind (Somit gab es nach den Bundestagswahlen 2013, 631 Abgeordnete).
Die Gesamtgliederzahl des Bundestages kann sich im Laufe einer Regierungsperiode jedoch verringern. Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird der freigewordene Sitz aus der Landesliste derjenigen Partei besetzt,  für die der ausgeschiede Abgeordnete bei der Wahl angetreten ist. Steht kein Listennachfolger mehr zur Verfügung, bleibt der freigewordene Sitz unbesetzt (bei dieser Amtsperiode blieb nur ein Platz von der CDU unbesetzt, somit gibt es aktuell 630 anstatt 631 Abgeordnete im Bundestag). Mit der Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählern und Wählerinnen den Auftrag das Interesse des Volkes zu vertreten, aber sie sind daran nicht gebunden. Diesen Auftrag erfüllen sie, indem sie die dem Bundestag zukommenden Funktionen wahrnehmen (z.b. Gesetzgebung des Bundes, Bestellung der Regierung, ...). Die Abgeordneten/ Mitglieder des Bundestages stehen die ganze Zeit in der Kommunikation mit den Bürgern/innen ihres Wahlkreises. Sie stehen für den Erfolg und/ oder den Misserfolg des Bundestages. Sie stellen auch die Beschlüsse des Bundestages der Öffentlichkeit dar. Die Abgeordneten dürfen während ihrer Amtszeit nicht entlassen werden. Die Abgeordneten handeln aber nur nach ihrem eigenen Gewissen, d.h. nicht einmal unbedingt nach der Meinung ihrer Fraktion.

(Fraktion= Die neugewählten und wiedergewählten Abgeordneten kommen gleich in den ersten Tagen nach der Wahl in Berlin zusammen, um Fraktionen zu bilden und diese zu konstituieren. In einer Fraktion müssen mindestens 5% aller Abgeordneten sein (aktuell sind das 32 Abgeordnete). In der 18. Wahlperiode (im Moment) gibt es nur die 4 Fraktionen: CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Nur die  Fraktionen können Gesetzentwürfe und usw. einbringen. Alle Fraktionen müssen einen Fraktionsvorsitzenden von ihrer Fraktion wählen.)

Der Bundestagspräsident wird traditionell zu der ersten Sitzung des Bundestages von der stärksten Fraktion gestellt (aktuell Prof. Dr. Norbert Lammert von der Fraktion CDU/ CSU). Danach werden die stellvertretende Bundestagspräsidenten beschlossen, dabei stellen die beiden stärksten Fraktionen jeweils 2 stellvertretende Bundestagspräsidenten und die anderen Fraktionen jeweils einen.
Nach der Wahl finden Gespräche über die neue Regierungsbildung, sogenannte Koalitionsverhandlungen, statt. Diese Koalitionsverhandlungen finden nur dann statt, wenn keine Fraktion die absolute Mehrheit besitzt. Bei den Koalitionsverhandlungen geht es darum eine Mehrheit aus verschiedenen Fraktionen zu bilden. Diese bilden die Regierung. Die Verhandlungen gehen normalerweise ca. 3-4 Wochen. Die Koalitionspartner einigen sich über die Aufteilung der 14 Ministerien (aktuell gibt es 8 Ministerien, die von der CDU/CSU geleitet werden und 6 Ministerien, die von der SPD geleitet werden). Der Bundespräsident (aktuell Herr Gauck, demnächst Herr Steinmeier) unterrichtet sich über die Verhandlungen und schlägt nach den Verhandlungen den oder die Bundeskanzler/in dem Bundestagspräsidenten vor. Danach wählt der Bundestag den oder die Bundeskanzler/in, wobei der oder die Bundeskanzler/in die absolute Mehrheit braucht ( eigentlich ist diese Wahl nur Formsache, denn davor wurde ja die Koalition mit der absoluten Mehrheit gebildet). Bisher wurde immer der oder die Kandidat/in gewählt der auch von Bundespräsidenten vorgeschlagen wurde. Traditionell gibt der oder die Bundeskanzler/in in der nächsten Plenarsitzung die Regierungserklärung ab, mit der das Programm der neuen Regierung in seinen Grundzügen vorgestellt wird.

PolitikWo Geschichten leben. Entdecke jetzt