Vertrag 1

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Vertrag zwischen

Name, Vorname (wird weiterhin als Sklavin bezeichnet)
Geb.
und
Name, Vorname (wir weiterhin als Dom, Meister, Herr bezeichnet)
Geb.

Allgemeines
1. Der Vertrag dient zur eindeutigen widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen dem Meister und dem Sklaven.Diese Beziehung bedeutet für den Sklaven eine wirklich, reale Vereinbarung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht.Ein zeitlich befristeter Sklavenvertrag entspricht einer Probezeit, die auf eine maximale Länge von drei Monaten beschränkt ist.Die Gewährung einer Probezeit ist nur bei echten Anfängern vorgesehen und obliegt ausschließlich der Entscheidung des Meisters.Sollte der Sklave nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf der Probezeit sich über das Vertragsende äußern, so verlängert sich der Sklavenvertrag um weitere zwei Jahre.Nach Ablauf von insgesamt vier Jahren, wird der Vertrag unbefristet verlängert.Der Meister kann aber nach eigenem Ermessen einen befristeten Vertrag aufsetzen, alle anderen Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt.

2. Der Meister verpflichtet sich zur Obhutnahme des Sklaven.Der sklave geht in das Eigentum des Meisters über der alle Lebensbereiche des Sklaven zukünftig bestimmt.Der Meister erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen des Sklaven.Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und sind ordnungsgemäßer Bestandteil dieses Vertrages Die Sklavenregeln sind nur vom Sklaven zu unterschrieben und sind für ihn absolut bindet und verpflichtet

S1 übergang in das Sklavenverhältnis

1. Der Sklave gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche des Sklaven, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklaven

2. Der Sklave sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen seines Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge Des Meisters zu dessen vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklave jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille des Meisters ist für den Sklaven von Bedeutung.

S2 Haltung und Gebrauch des Sklaven

Der Sklave ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen.und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen.Der Sklave kann vom Meister nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu 2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ket- ten gelegt usw. werden.Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund.Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden.Der Meister wird immer über die Gesundheit des Sklaven wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen.Der Meister ist ausgebildeter Ersthelfer Der Sklave hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.Der Meister hat das Recht, seinen Sklaven durch ein Tattoo als sein Eigentum zu kennzeichnen.Bei den Motiven von Tattoos darf der Sklave seine Meinung äußern, die der Meister bei seiner Entscheidung nach eigenem Ermessen ggf. berücksichtigen wird.Der Sklave muss im Beisein seines Meisters immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen seines Meisters dienlich zu sein.Nur auf Anweisung des Meisters trägt der Sklave Kleidung in der Wohnung Der Sklave hat alle Handlungen des Meisters widerstandslos zu dulden und zu ertragen.Jede Anweisung und jeder Befehl des Meisters hat vom Sklaven umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Meisters ausgeführt zu werden.Der Sklave dient dem Meister uneingeschränkt als Sexsklave und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche des Meisters.Über die sexuelle Befriedigung des Sklaven entscheidet ausschließlich der Meister, er wird diese jedoch nicht vernachlässigen (außer bei Sexentzug als vom Meister ausgesprochene Strafe) Es ist dem Sklaven grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Meisters selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen Im Fall einer vom Meister ausgesprochenen Strafe, wird der Meister jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung von Sklaven auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Der Sklave hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Meister demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte der Sklave eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Meister unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes des Sklaven. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Meister mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Der Sklave wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen. Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch des Sklaven benötigt werden befinden sich nur den Händen des Meisters oder einer von ihm beauftragten Person. Den nur der Meister bestimmt über das Sexualleben des Sklaven.

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