Vertrag 5

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Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen _____________________________ (künftig Sklavin genannt) und _____________________________ (künftig Herr genannt).

Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln einzuhalten. Der Vertrag erlischt, sobald eine Vertragspartei von Ihrem Aufhebungsrecht Gebrauch macht.

Pflichten der Sklavin
1.
Die Sklavin steht ihrem Herrn uneingeschränkt außerhalb ihrer Arbeitszeit zur Verfügung. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von ihrem Herrn in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden.

2.
Das Eigentum der Sklavin bleibt von diesen Vertrag unberührt.

3.
Die Sklavin darf ihren erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gefährden.

4.
Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.

5.
Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Herrn zum Orgasmus zu kommen.

6.
Die Sklavin hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus.

7.
Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen. Dieses Recht ist nicht übertragbar auf Dritte.

8.
Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Herr befiehlt es.

9.
Der Sklavin wird (nach vorheriger Anfrage durch die Sklavin) gestattet, ihre Freunde, Eltern oder Verwandte zu besuchen. Ihr Herr darf seine Zustimmung ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern.

10.
Die Sklavin darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie ihren Herrn vor Verlassen des Hauses um sein Einverständnis gebeten hat.

11.
Die Sklavin hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurückzustehen.

12.
Der Herr kann die Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.

13.
Der Herr kann die Sklavin zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen.

14.
Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.

15.
Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.

16.
Wenn der Herr von seiner Sklavin verlangt, offen über Dinge zu reden, die sie belasten oder quälen, so darf die Sklavin dies nicht als Erlaubnis interpretieren sich übermäßig zu beklagen.

17.
Die Sklavin hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn zu warten.

18.
Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen und diesen zu pflegen.

19.
Die Sklavin verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Sie übernimmt die Wertvorstellungen ihres Herren und wird versuchen, diese so gut es ihr möglich ist nachzuleben.

20.
Die Sklavin hat die Pflicht, ihre Wohnung in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu halten.

21.
Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.

Pflichten des Herrn
1.
Der Herr garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können. Nach Beendigung des Vertrages wird die Sklavin ohne deutliche Kennzeichnung, welcher Art auch immer, aus dieser Beziehung hervorgehen.

2.
Alle Aktivitäten des Herrn, die das Leben der Sklavin in Gefahr bringen oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten sind unzulässig und tabu.

3.
Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit der Sklavin besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.

4.
Der Herr garantiert die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.

5.
Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein Safeword zur Begnadigung der Sklavin führt. Bei Strafaktionen jedoch verliert das Safewort seine Bedeutung. Das vereinbarte Saftword lautet _______________________________.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.

__________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift der Sklavin

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meiner Sklavin, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und Perfektionierung. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung und werde meine Rechte nicht missbrauchen.

__________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift des Herrn

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