Vertrag 6

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VERTRAG

Geschlossen am 24.06.2012

zwischen

Vollständiger Name:

Adresse:

(>>Dom<<)

und

Vollständiger Name:

Adresse:

(>>Sub<<)

DIE PARTEIEN EINIGEN SICH AUF FOLGENDE VEREINBARUNGEN:

1. Die folgenden Ausführungen stellen eine bindende Vereinbarung zwischen dem dominanten Partner (im Folgenden Dom genannt) und dem devoten (im Folgenden Sub genannt) dar.

GRUNDVEREINBARUNGEN

2. Ziel dieses Vertrages ist es, der Sub ein Ausloten ihrer Sinnlichkeit und ihrer Grenzen unter angemessener Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Grenzen sowie ihres Wohlergehens zu ermöglichen.

3. Dom und Sub einigen sich darauf und bestätigen, dass alles, was im Rahmen dieses Vertrages stattfindet, in beiderseitigem Einvernehmen, vertraulich und unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag vereinbarten Grenzen und Sicherheitsbestimmungen geschieht. Zusätzliche Grenzen und Sicherheitsbestimmungen können schriftlich vereinbart werden.

4. Dom und Sub versichern, dass sie unter keinen schweren, ansteckenden oder lebensbedrohlichen Krankheiten wie HIV, Herpes, Hepatitis oder anderen leiden. Falls bei einer der Parteien während der (unten festgelegten) Dauer oder einer Verlängerung des vorliegenden Vertrages eine solche Krankheit diagnostiziert oder von einer der Parteien bemerkt werden sollte, muss der Betreffende die andere Partei unverzüglich und auf jeden Fall vor jeglichem körperlichen Kontakt zwischen den beteiligten Parteien in Kenntnis setzen.

5. Die Befolgung der oben beschriebenen Garantien, Vereinbarungen und Zusicherungen (sowie aller zusätzlichen unter Punkt 3 vereinbarten Grenzen und Sicherheitsbestimmungen) sind Grundbestandteil dieses Vertrages. Jeglicher Verstoß dagegen führt zur sofortigen Auflösung. Beide Parteien erklären sich als der anderen gegenüber voll verantwortlich für die Konsequenzen eines solchen Vertragsbruchs.

6. Alle Punkte dieses Vertrages sind im Rahmen des Grundzwecks und der Grundbedingungen, wie in den Punkten 2-5 oben beschrieben, zu lesen und zu deuten.

ROLLEN

7. Der Dom übernimmt die Verantwortung für das Wohlergehen und die angemessene Erziehung, Leitung und Disziplinierung der Sub. Er entscheidet über die Art der Erziehung, Leitung und Disziplinierung sowie über den Zeitpunkt und den Ort ihrer Anwendung unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag oder zusätzlich unter Punkt 3 vereinbarten Bedingungen, Beschränkungen und Sicherheitsbestimmungen.

8. Falls der Dom sich zu irgendeinem Zeitpunkt nicht an die in diesem Vertrag oder zusätzlich unter Punkt 3 vereinbarten Bedingungen, Beschränkungen oder Sicherheitsbestimmungen hält, hat die Sub das Recht, diesen Vertrag sofort aufzulösen und ohne Vorankündigung aus den Diensten des Dom auszuscheiden.

9. Vorbehaltlich dieser Bedingung und der Punkte 2-5 muss die Sub dem Dom in allen Dingen zu Willen sein und gehorchen. Vorbehaltlich der in diesem Vertrag oder zusätzlich unter Punkt 3 vereinbarten Bedingungen, Beschränkungen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt sie alle Wünsche des Doms und akzeptiert ohne Nachfrage oder Zögern ihre Erziehung, Leitung und Disziplinierung in jeglicher Form.

BEGINN UND DAUER

10. Dom und Sub treten in diesem Vertrag am Tag des Beginns im vollen Bewusstsein seiner Beschaffenheit ein und verpflichten sich, sich ausnahmslos an seine Bedingungen zu halten.

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