Vertrag 14

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Sklavenvertrag
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Sklavin M (künftig Sklavin genannt) und ihrem Herrn Master G (künftig Herr bzw. Master genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.
Die grundlegenden Prinzipien der Sklavin sollen sein:
Höflichkeit - Respekt - Vertrauen

I. Die grundlegenden Punkte
1.) Die Sklavin schenkt sich ihrem Herrn vollkommen als Eigentum und verpflichtet sich ihm 24 Stunden am Tag zu dienen. Sie wird ihr Leben und ihren Besitz vollkommen und ohne Einschränkung in seine Hände legen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann nur von ihrem Herrn gekündigt werden.
2.) Die Sklavin verpflichtet sich, ihre sämtlichen Einnahmen auf ein Konto zu leiten, welches der Herr verwaltet. Der Herr ist berechtigt, hierüber nach freiem Ermessen, insbesondere auch zu seiner eigenen Verwendung, zu verfügen. Er gewährt ihr ein Budget für ihre notwendigen Ausgaben, sie hat darüber aber Buch zu führen und Rechenschaft abzulegen. Grössere Ausgaben sind immer vorher mit dem Master abzusprechen.
3.) Die Sklavin führt nur die beruflichen Tätigkeiten und Arbeiten aus, die ihr Herr billigt, ungeachtet ihrer beruflichen Qualifikation. Der Herr ist allerdings verpflichtet, zum Wohle der Sklavin zu entscheiden, wenn es um ihrem Beruf geht, das Letztentscheidungsrecht hat allerdings der Master.
4.) Die Sklavin hat jederzeit und an allen Orten die vereinbarte Dienstkleidung zu tragen.
5.) Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen, wenn es keine anderslautende Anweisung gibt. Im Laufe der Ausbildung soll erreicht werden, dass die Sklavin nur noch gestopft (je einen Dildo in A**** und V*****), gefesselt und am Boden schlafen darf.
6.) Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Meisters zum Orgasmus zu kommen.
7.) Die Sklavin hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus. Der Master alleine bestimmt, wann und wie die Sklavin einen Orgasmus haben darf. Ein Betteln um einen Orgasmus wird als ungehorsam angesehen und bestraft.

8.) Bittet die Sklavin, masturbieren zu dürfen, so sind auf jeden Fall harte, schmerzhafte Klammern an den T***** anzubringen. Die Art und Menge bestimmt der Master.
9.) Der Herr kann über die Sklavin jederzeit nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen. Die Sklavin hat dieser anderen Person ebenso und in gleich respektvoller Weise zu dienen und zu gehorchen wie ihrem Master.
10.) Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Master befiehlt es.
11.) Der Sklavin wird nach vorheriger Anfrage durch die Sklavin gestattet, ihre Freunde, Eltern oder Verwandte zu besuchen. Ihr Herr darf seine Zustimmung ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern. Es ist unabdingbar, dass jegliche privaten Angelegenheiten, die das Leben des Masters und der Sklavin betreffen, keinesfalls an oben genannte Dritte weitergegeben werden darf. Notfalls ist die Sklavin verpflichtet zu lügen oder nicht zu antworten.
12.) Die Sklavin darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie ihren Herrn vor Verlassen des Hauses um sein Einverständnis gebeten hat. Vom Master für den Ausgang bestimmte Kleidung darf nich verändert werden.
13.) Die Sklavin hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurückzustehen, und durch kleine Gesten (das Öffnen der Türen, das Bedienen des Masters am Tische...) ihm zu zeigen, dass sie seine Sklavin ist, auch wenn die anderen es nicht bemerken oder vielleicht nur den Kopf schütteln wegen ihres Verhaltens.
14.) Der Herr kann die Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht, Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben, oder eine Strafe abzulehen. Betteln, eine Strafe möge verringert oder aufgehoben werden, führt automatisch zu einer Verdoppelung des Strafausmasses.
15.) Der Herr kann die Sklavin jederzeit und wann immer es ihm beliebt, zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen, ihr Schmerzen zufügen und sie demütigen, faktisch immer mit ihr machen, was er möchte.
16.) Die Sklavin hat das Recht zu weinen und zu schreien, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
17.) Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.
18.) Wenn der Herr von seiner Sklavin verlangt, offen über Dinge zu reden, die sie belasten oder quälen, so darf die Sklavin dies nicht als Erlaubnis interpretieren, zu winseln oder sich zu beklagen.
19.) Die Sklavin hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn zu warten.
20.) Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, dh. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen. Das bedeutet vor allem, dass die Beine mindestens 2 mal in der Woche, die V**** jeden zweiten Tag von ihr selbst rasiert werden müssen. Das Auftragen von Schminke und das Tagen von Schmuck ist nur nach vorhergehender Erlaubnis des Masters gestattet. Die Diätvorschriften sind strikt einzuhalten.
21.) Die Sklavin hat die Pflicht, ihren Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien, sobald der Master ihr das aufträgt. Dies insbesondere dann, wenn die Umstände es erlauben.
22.) Die Sklavin verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren und in einer Weise des besonderen Respekts vorzutragen. Sie übernimmt die Wertvorstellungen ihres Herren und wird versuchen, diese so gut es ihr möglich ist nachzuleben.
23.) Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen,ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
24.) Der Master hat das Recht die Sklavin dauerhaft zu kennzeichnen. Dies beinhaltet Piercings, Tatoos und Brandings, aber auch Cuttings und body-modifications jeglicher Art (auch chirurg. Eingriffe). Ebenso bestimmt der Master über die Art der Verhütung.
25.) Alle Aktivitäten des Herrn, die das Leben der Sklavin in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, sind unzulässig und tabu!
26.) Ist der Herr zugegen, bestimmt er, ob und wie sich die Sklavin zu kleiden hat.
27.) Der Herr garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.
28.) Ein Safewort zur Begnadigung der Sklavin existiert nicht und findet daher keine Verwendung.
29.) Der Herr ist verplichtet, die Sklavin zu befragen in bezug auf folgende Punkte: 1) Kreditaufnahme, 2) Beruf der Sklavin, 3) Schwängerung der Sklavin. Der Master hat die moralische Pflicht, die Gedanken der Sklavin hiezu in seinen Überlegungen zu berücksichtigen. Die Sklavin anerkennt im Gegenzug jedoch das Letztentscheidungsrecht des Masters in allen Punkten.
30.) Alle spezifizierenden Punkte, die diesem Vertrag beigegeben sind, werden durch die Unterschrift der Sklavin rechtsgültig und bindend diesem Vertrag beigefügt. Alle vor diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen werden hiermit ausser Kraft gesetzt.

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