Organspende

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Transplantation:

- ist am 1.12.1997 in Kraft getreten
- Regelt die Spende, Entnahme und     
  Übertragung von Organen
- ist nur in Transplantationszentren
  möglich
- die gesetzlichen Richtlinien müssen
  eingehalten werden
- der Handel mit Organen ist verboten:
  Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf
  Jahren

Organspende:

- Organspendeausweis des
  Verstorbenen ist notwendig
- Freigabe der Organe des Verstorbenen
  durch Angehörige ist auch ohne
  Organspendeausweis möglich
  =>Wichtig: War das der Wille des
  Verstorbenen?
- Aber: Kontakt der Angehörigen zum
  Verstorbenen in den letzten zwei
  Jahren
- Feststellung des Todes durch einen
  Arzt =>Kriterium: Hirntod

Organspende von Lebenden:

- Vorraussetzung: man muss 18 Jahre
  alt sein und man muss freiwillig
  Zugestimmt haben
- Das Leben des Spenders darf nicht
  gefährdet sein
- Die Spende ist nur an Verwandte oder
  enge Freunde möglich

2018 gab es in Deutschland 955 Menschen die nach ihrem Tod Organe gespendet haben. Das entspricht 11,5 Spenderinnen und Spender je eine Million Einwohner. Dadurch hat im Durchschnitt jeder Spender drei schwerkranken Menschen eine neue Lebenschance geschenkt.

Trotzdem stehen immer noch etwa 9.500 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die meisten warten auf eine neue Niere oder auf eine Transplantation von mehreren Organen.

2018 sind 901 Personen auf der Warteliste verstorben.

Quelle: organspende-info.de

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