Transplantation:
- ist am 1.12.1997 in Kraft getreten
- Regelt die Spende, Entnahme und
Übertragung von Organen
- ist nur in Transplantationszentren
möglich
- die gesetzlichen Richtlinien müssen
eingehalten werden
- der Handel mit Organen ist verboten:
Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf
JahrenOrganspende:
- Organspendeausweis des
Verstorbenen ist notwendig
- Freigabe der Organe des Verstorbenen
durch Angehörige ist auch ohne
Organspendeausweis möglich
=>Wichtig: War das der Wille des
Verstorbenen?
- Aber: Kontakt der Angehörigen zum
Verstorbenen in den letzten zwei
Jahren
- Feststellung des Todes durch einen
Arzt =>Kriterium: HirntodOrganspende von Lebenden:
- Vorraussetzung: man muss 18 Jahre
alt sein und man muss freiwillig
Zugestimmt haben
- Das Leben des Spenders darf nicht
gefährdet sein
- Die Spende ist nur an Verwandte oder
enge Freunde möglich2018 gab es in Deutschland 955 Menschen die nach ihrem Tod Organe gespendet haben. Das entspricht 11,5 Spenderinnen und Spender je eine Million Einwohner. Dadurch hat im Durchschnitt jeder Spender drei schwerkranken Menschen eine neue Lebenschance geschenkt.
Trotzdem stehen immer noch etwa 9.500 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die meisten warten auf eine neue Niere oder auf eine Transplantation von mehreren Organen.
2018 sind 901 Personen auf der Warteliste verstorben.
Quelle: organspende-info.de
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