Die Zentrale Adlermacht ( Infos)

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Kaiserreich

Amtsprache: Deutsch
Hauptstadt: Berlin
Staatsform: föderale Erbmonarchie
Staatsoberhaupt: Wilhelm II
Regierungssystem: konstitutionelle M.
Einwohnerzahl: 54 Millionen
Währung: 1 Mark = 100 Pfennig
Nationalhymne: Heil dir im Siegerkranz
Nationalfeiertag: 2. September (Sedan)
22. Nov. ( Adalberttag)
Kfz-Kennzeichen: D

--------------------------------------------------------------Neben dem Reichskanzler gab es keine regelrechte Reichsregierung

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Neben dem Reichskanzler gab es keine regelrechte Reichsregierung. Anstelle von Ministern gab es lediglich eine Reihe von dem Kanzler unterstellten Staatssekretären, die Reichsämtern vorsaßen. So entstanden im Laufe der Zeit neben dem Reichskanzleramt, ein Reichseisenbahnamt, ein Reichspostamt, ein Reichsjustizamt, ein Reichsschatzamt, das Auswärtige Amt, Reichsamt des Inneren, ein Reichsmarineamt.
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Militär: GKSD, Deutsches Heer,
               Freikorps, Reichswehr,
               Preußische Armee
               Kaiserliche Marine
               ( Wehrpflicht)

Organisation: KJ, FB, DKJ ....

Religion: 1. Protestant 2. Katholiken
                 3. Christen 4. Juden
                (1. 62%, 2. 34%, 3% 4. 1%)

Muttersprache: Deutsch ( Offiziell)
                              Polnisch und co. ( 🚫 )

Arbeitslosigkeit: 8.2%

Bündnis: Schweiz und Bayrisches Reich

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Das Kaiserreich hat eine Krankenversicherungsgesetz trat am 6. Juli 1884 das Unfallversicherungsgesetz in Kraft. Beitragspflichtig waren nur die Unternehmer. Bei einem Betriebsunfall wurden der Verunglückte unabhängig von der Schuldfrage ab der 14. Woche und damit nach Ablauf der Krankenversicherung entschädigt. Die Unfallversicherung, eine Berufsgenossenschaft der Unternehmer, trug die Kosten des Heilverfahrens oder zwei Drittel des Arbeitslohnes als Rente bei völliger Erwerbsunfähigkeit. Bei einem tödlichen Betriebsunfall kamen Gelder den Hinterbliebenen zugute: Witwen erhielten 20 Prozent des Verdienstes ihres Mannes. Die Unfallversicherung galt für Fabriken, Bergwerke, Steinbrüche, Forst- und Landwirtschaft.

Beschränkung der Kinderarbeit, mehr Lohn für die Frauen, mehr Möglichkeiten der Frauen, die Verordnung der Sonntagsruhe und die Festlegung einer Maximalarbeitszeit von elf Stunden am Tag.

Beschränkung der Kinderarbeit, mehr Lohn für die Frauen, mehr Möglichkeiten der Frauen, die Verordnung der Sonntagsruhe und die Festlegung einer Maximalarbeitszeit von elf Stunden am Tag

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