JensPflughaupt
In dieser Fabel ringen zwei Ferkel wie zwei altgriechische Philosophen um den richtigen Umgang mit ihrer Unterdrückung im Schweinestall, deren Tabuisierung unter den Schweinen, der mit einem hypothetischen Widerstand verbundenen Gefahr ihrer Stigmatisierung bzw. Ausgrenzung, ihrer Ohnmacht, Furcht, Resignation sowie ihrer Eigen- und Fremdverantwortung.
Obgleich ein realer Rechtsstreit und die hierin verhandelte Willkür Anlass für die Entstehung eben dieser Ferkel-Fabel war, wurde von deren Wiedergabe in dem Rechtsstreit abgesehen aus Rücksicht auf die üblichen sprachlichen Gepflogenheiten und die Möglichkeit, dass sich die falschen Personen darin wiedererkennen könnten, und, um hierdurch keine unnötige Angriffsfläche zu bieten.
Richtigerweise sollte das Mittel der Metaphorik eigentlich nicht als defizitärer Behelf für eine in der juristischen Fachsprache noch nicht konsolidierte Begriffsbildung missverstanden werden. Vielmehr fristet die Metaphorik in der Rechtsanwendungspraxis zu Unrecht ein Schattendasein. Ihr ist bei der Erfassung von Zusammenhängen eine authentische Leistungsart insbesondere in Bezug auf die rückwärtigen Verbindungen zur Lebenswelt als dem ständigen Motivierungsrückhalt aller Theorie vorbehalten (Blumenberg, Schiffbruch mit Zuschauer. Paradigma einer Daseinsmetapher, 1979, S. 77).