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WpMetadataNoticeLast published Sun, Aug 12, 2018
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Fiction
Romance
Zarina Jones, ein Ärztin, die nur ihren Job im Kopf hat, wird von ihrem Schicksal überrumpelt. Ihre Eltern arrangieren eine Ehe mit dem besten Freund ihres Freundes, Mike. Doch ihr bester Freund, Arwin, hat etwas gegen diese Ehe.... Ihr findet mich auch auf Facebook unter den Namen Geschichten_ und meine Profilbild ist ein Mädchen mit einer Schleife am Puli. Bitte meine Geschichte nicht kopieren. Grundsätzlich gilt die (natürliche) Person als Urheber, die das Werk geschaffen hat. Wenn mehrere Personen an der Schaffung eines Werkes mitgeholfen haben, können sie (falls nicht anders vereinbart und soweit sich die einzelnen Beiträge nicht teilen lassen) nur gemeinsam über die Werkverwendung bestimmen. Rechtsverletzungen können von jedem einzelnen Miturheber verfolgt werden. Der Urheber hat das Recht auf Erstveröffentlichung, sowie das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Des Weiteren hat er gemäss URG Art. 10 Abs. 2 folgende Nutzungsrechte: Der Urheber oder die Urheberin hat insbesondere das Recht: a. Werkexemplare wie Druckerzeugnisse, Ton-, Tonbild- oder Datenträger herzustellen; b. Werkexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonstwie zu verbreiten; c. das Werk direkt oder mit Hilfe irgendwelcher Mittel vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen oder es anderswo wahrnehmbar zu machen; d. das Werk durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Einrichtungen, auch über Leitungen, zu senden; e. gesendete Werke mit Hilfe von technischen Einrichtungen, deren Träger nicht das ursprüngliche Sendeunternehmen ist, insbesondere auch über Leitungen, weiterzusenden; f. Sendungen und Weitersendungen wahrnehmbar zu machen. Der Urheber von Computerprogrammen hat das ausschliessliche Recht, sie zu vermieten. Der Urheber darf über Änderungen, die Schaffung von Werken zweiter Hand, sowie über die Aufnahme in ein Sammelwerk verfügen.
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