© 2015 Urheberecht; Alle Rechte vorbehalten. Alle Rechte für den Inhalt und die Charaktere stehen der Autorin (cute_pedo) zu. § 106: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar @-All Rights ReservedAll Rights Reserved