"Wie heißt du, jetzt sag schon!", forderte mich der Braunhaarigen von vorhin auf. "Ardy", murmelte ich so leise, dass ich mich selbst kaum verstand. "Wie bitte?" "Er sagte, dass sein Name Ardy ist." Eine tiefe Stimme ließ den braunhaarigen Verstummen. Ich schaute zur Seite und blickte direkt in die blauen Augen eines großen blonden Jungen, der mir die Hand hinstreckte. Zögernd nahm ich sie und ließ mich hochziehen. "Danke", hauchte ich und versuchte, ihn nicht anzusehen. VORSICHT: gewalttätige und evtl. sexuelle Inhalte vorhanden Ich möchte mit diesen Inhalten auf häusliche Gewalt hinweisen. GEHT DAGEGEN VOR Wenn ihr eine Person kennt, die in einem Haushalt mit Gewalt lebt, oder ihr sogar selber betroffen seid, holt HILFE! Polizei: 110 Mit dem 2002 in Deutschland eingeführten Gewaltschutzgesetz wurde den Opfern umfangreicher Schutz ermöglicht. Das Familiengericht entscheidet, wie eine weitere Eskalation möglichst gestoppt werden kann. Dazu kann dem Täter das Betreten der gemeinsamen Wohnung verboten werden. Auch kann jede Annäherung an das Opfer sowie die Kontaktaufnahme per Telefon, Brief, E-Mail verboten werden. Es kann auch angeordnet werden, dass der Täter - unabhängig von den Besitzverhältnissen - die Wohnung bis zu einem halben Jahr (plus Erweiterung) ganz dem Opfer zu überlassen hat. Nach § 4 GewSchG kann sich der Täter bei Missachtung der gerichtlichen Auflagen auch strafbar machen. Zudem ist 2008 der neue Straftatbestand des Stalking als § 238 in das Strafgesetzbuch eingefügt worden. (Quelle: Wikipedia) ©MCGanzOkayDE Das Werk einschließlich aller Inhalte ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Reproduktion in irgendeiner Form, sowie Einspeicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung mithilfe elektronischer Systeme, jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise, ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Autorin untersagt. Alle Übersetzungsrechte obliegen der Autorin.