ZAK Russen Inkasso: Schulden außerhalb Deutschlands eintreiben!

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Es ist teilweise schon ein schwieriges Unterfangen, im Inland Schulden einzutreiben

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Es ist teilweise schon ein schwieriges Unterfangen, im Inland Schulden einzutreiben. Noch komplizierter wird es, wenn es sich um Säumige aus dem Ausland handelt. Zum Glück gibt es Firmen wie ZAK Russen Inkasso, die sich auch auf Inkasso im Ausland wie Italien und der Türkei spezialisiert haben und die Herausforderung annehmen.

Aufgrund der internationalen Geschäftsbeziehungen haben viele Unternehmen nicht nur Kunden aus dem Inland, sondern auch auf internationaler Ebene. Kommt es zu ausstehenden Zahlungen, ist das Hinzuziehen eine Inkasso-Unternehmens für das Ausland relevant. Inkasso-Unternehmen, die sich auf Inkasso im Ausland spezialisiert haben, kennen sich mit dem komplexen System aus und sind eine optimale Hilfe.

Sie haben mit säumigen Kunden aus dem Ausland zu tun? Selbst nach mehrmaligen Mahnungen möchten diese nicht zahlen? Mit einem Unternehmen für Inkasso im Ausland bekommen Sie einen optimalen Partner für die Schuldeneintreibung an die Hand. Mit Experten wie ZAK Russen Inkasso können sich möglicherweise schnell Einigungsversuche und Zahlungseingänge feststellen. Aber wie funktioniert Inkasso im Ausland?

INKASSO IM AUSLAND: SO FUNKTIONIERT ES INNERHALB EINES EU-LANDES!

Handelt es sich um Schuldner aus einem EU-Land, funktioniert die Schuldeneintreibung über ein entsprechendes Auslandsinkasso-Unternehmen am besten. Reagieren Schuldner weder auf Zahlungserinnerungen noch auf Mahnungen und wird ein gerichtliches Mahnverfahren vom Gläubiger eingerührt, wird dem Schuldner ein europäischer Zahlungsbefehl zugestellt. Der europäische Zahlungsbefehl ist mit dem in Deutschland bekannten Mahnbescheid gleichzusetzen.

Es gibt mittlerweile seit 2006 innerhalb der EU eine EG-Verordnung Nr. 1896/2006. Diese Verordnung ist für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die Zuständigkeit liegt beim Europäischen Mahngericht, welches sich in dem Land des Gläubigers befindet. Für Gläubiger Deutschlands heißt das, dass sie sich an das Amtsgericht Berlin wenden müssen, um Auslandsinkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit speziellen Vordrucken einzuleiten. Hierbei ist ein Inkasso-Unternehmen wie ZAK Russen Inkasso für Inkasso im Ausland eine perfekte Hilfe, um ohne weitere Verzögerungen voranzukommen.

Sobald der Schuldner den Zahlungsbefehl erhalten hat, kann er innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen. Macht er das nicht, ist der Befehl rechtskräftig. Gläubiger haben somit einen vollstreckbaren Zahlungstitel in den Händen und können über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen das zustehende Geld eintreiben. Mit einem Unternehmen für Inkasso im Ausland muss es aber möglicherweise gar nicht erst so weit kommen. Eventuell lässt sich schon im Vorfeld eine Einigung erzielen.

GIBT ES UNTERSCHIEDE ZUM AUSLANDSINKASSO IN EUROPÄISCHEN LÄNDERN, DIE NICHT EU-MITGLIEDER SIND?

Neben den zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten gibt es auch europäische Ländern, die nicht EU-Mitglieder sind. Hierzu gehören Norwegen, Schweiz und Island. Sie sind zwar nicht direkt in der EU, aber an EU-Abkommen gebunden. Hinsichtlich des Inkassos im Nicht-EU-Mitgliedsstaat gibt es aber einige Punkte zu beachten. In manchen Regionen ist etwa zwingend ein Anwalt aus dem Land nötig, um die Forderungen durchzusetzen und mögliche Zwangsmaßnahmen einzuleiten. Dies ist in der Schweiz der Fall.

Die Erfolgschancen fallen auch in Norwegen und Island deutlich höher aus, wenn ein entsprechender Anwalt frequentiert wird. Zu erwähnen ist hierbei das Lugano-Übereinkommen. In diesem Übereinkommen gibt es Vorgaben zur gerichtlichen Zuständigkeit und zur Anerkennung und Vollstreckung von Zivil- und Handelssachen. Sinnvoll ist im Falle einer ausstehenden Forderung eines Kunden aus einem europäischen Nicht-EU-Mitgliedsstaates immer die Kontaktaufnahme zu einem Unternehmen für Inkasso im Ausland. Mit etwas Glück schafft es das Inkasso-Unternehmen, den Schuldner mit entsprechenden Schreiben und Hinweise zum Bezahlen zu bewegen.

WIE SIEHT ES MIT DEM INKASSO IM AUSLAND AUSSERHALB DER EU AUS?

Natürlich gibt es nicht nur säumige Kunden innerhalb der EU. Auch Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen in Deutschland und einem außereuropäischen Land sind möglich, wodurch sich auch gelegentlich Forderungen ergeben. In diesem Fall ist die Situation ganz kompliziert, da die Rechtslage in jedem Land auf andere Art gestaltet sein kann. Mit einem speziellen Unternehmen wie ZAK Russen Inkasso für Inkasso im Ausland außerhalb der EU sind Sie bestens beraten. Die Experten kennen sich genau aus und wissen, welche Schritte in welchem Land relevant sind, um Forderungen durchzusetzen.

Eine anwaltliche Beratung ist in den meisten Fällen besonders vorteilhaft. Ein Anwalt schaut sich die Vertragsabschlüsse genau an und kann beurteilen, ob alles den rechtlichen Anforderungen entspricht und welches Recht in dem vorliegenden Fall relevant ist. Zu beachten ist außerdem die Kostenstruktur. In einigen Ländern, wie auch in Deutschland, haben die Kosten für Inkasso im Ausland die Schuldner zu bezahlen. Manche Länder handhaben es aber auch so, dass Gläubiger die Kosten für das Inkasso-Unternehmen zu tragen haben. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie von dem Unternehmen für Inkasso im Ausland. So wissen Sie direkt, wie es hinsichtlich der Kosten gestaltet ist.

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und Außenstände vermeiden, führen Sie die entsprechenden Leistungen und Lieferungen erst nach der Bezahlung durch. So müssen Sie nicht warten, mahnen und langwierige Verfahren hinnehmen. Ist es aber nun passiert, dass Sie sich mit säumigen Kunden herumärgern müssen, schalten Sie ein, welches mit internationalen Partnern kooperiert und somit optimale Leistungen für Inkasso im Ausland anbietet.

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