Verlobung und Heirat im Islam

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Selam meine lieben :) Ich wurde sehr oft angeschrieben ob ich nicht mal ein Kapitel über Verlobung und Heirat im Islam machen kann. Ja, inshAllah werde ich euch heute darüber erzählen! (:

1.0 Die Verlobung

Der Islam kennt die Verlobung. In dieser Phase dürfen sich die Verlobten in der Öffentlichkeit treffen und über ihre Lebensplanung usw. sprechen. Diese Phase dient dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen und mehr über die Denkweise und Art des zukünftigen Lebenspartners zu erfahren. Die islamischen Quellen machen für die Stabilität der gesellschaftlichen Struktur die Familie verantwortlich. Ist eine Muslimin oder ein Muslim in der Lage, die erforderlichen Voraussetzungen und Verpflichtungen der Ehe zu erfüllen, so obliegt ihr oder ihm die Gründung einer Familie.

Hadithe zur Verlobung::

"Ich verlobte mich mit einer Frau, und der Gesandte Allahs (s.a.s) fragte: ,,Hast du sie gesehen?" Ich sagte: ,,Nein" Er sagte: ,,Schaue sie an weil es (so) wahrscheinlicher ist, dass Liebe zwischen euch entsteht. "

(Ad-Daaraqutni, 3/252 (31, 32); Ibn Maajah, 1/574)

,,Eine Frau kam zum Gesandten Allahs (s.a.s) und sagte: ,,O Gesandter Allahs, ich bin gekommen, um mich dir (in die Ehe) zu geben." Der Gesandte Allahs (s.a.s) sah sie genau an, dann senkte er den Kopf. Als die Frau sah, dass er sich nicht für sie entschieden hatte, setzte sie sich. Ein Mann seiner Sahaba (Gefährten des Propheten s.a.s) stand auf und sagte: ,,O Gesandter Allahs, wenn du sie nicht willst, dann verheirate sie mit mir..."" (Al-Bukhari, 7/19; Muslimin, 4/143 An Naasa'i, 6/113 Scharh al-Suyuuti; Al-Bayhaqi, 7/84)

Anmerkung;;

Die Ahadith zeigen an, dass man sich die Teile der Frau anschauen kann, die üblicherweise von der Frau im Verborgenen (:laut Ibn Baaz: Gesicht, Hände, Füße, Kopf) gesehen werden können, jedoch ohne mit ihr allein zu sein. Man sagt ja das bei 2 Personen immernoch der Teufel mitdabei ist und einem verbotene Sachen zuflüstert.

By the way;;

Wer immer über eine Person befragt wird, die jemand beabsichtigt zu heiraten, muss eine ehrliche Antwort darauf geben und alle ihm bekannten schlechten Eigenschaften dieser Person erwähnen, als auch andere wichtige Eigenschaften und dies wird nicht als Ghibah (d.h. etwas zu sagen, wogegen die Person, über die gesprochen wird etwas hätte) angesehen.

Falls jemand von euch mehr zum Thema Verlobung lesen möchte, dann fragt mich nach der Internetseite ich gebe sie sehr gerne an Interessierte weiter! :)

1.1 Die Heirat

Die Ehe gehört zu den bedeutendsten zwischenmenschlichen Beziehungen, die der Islam nachdrücklich betont und empfohlen hat. Außerdem gehört die Ehe zur Lebensweise aller Gesandten Allahs. Indem der Islam viele und detaillierte Vorschriften und Verhaltensregeln für die Ehe aufstellte und den beiden Ehepartnern Rechte zusicherte, verfolgt er vor allem ein Ziel: die eheliche Beziehung soll lange und dauerhaft glücklich bleiben. Und aus dieser Ehe soll eine glückliche Familie entstehen, in der die Kinder seelische Stabilität besitzen, geradlinig an ihrer Religion festhalten und in allen Bereichen des Lebens erfolgreich sind.

Natürlich hat Allah auch Vorschriften genannt, hier ein paar;;

Voraussetzungen die eine Ehefrau erfüllen sollte;

1. Es muss sich bei der Frau um eine Muslima oder eine Angehörige der schriftbesitzenden Religionen (Jüdin und Christin) handeln, die an ihre Religion glaubt. Allerdings empfiehlt der Islam, eine gläubige, religiöse Muslima zur Ehefrau zu wählen. Denn eines Tages wird diese Frau die Mutter deiner Kinder sein, die sich um ihre Erziehung kümmern und dir eine Hilfe sein wird, um Gutes zu verrichten und standhaft auf dem Wege Allahs zu bleiben. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Nimm also einen glücklichen Ausgang mit der Frau, die religiös ist, damit deine Hände zu einem beachtlichen Gewinn gelangen!

2. Es muss eine keusche, anständige und ehrbare Frau sein. Somit ist es verboten, eine Frau zu heiraten, von der bekannt ist, dass sie unanständig ist und Unzucht betreibt. Allah, der Erhabene sagte: ... und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde.

3. Es darf sich nicht um ein nahes weibliches Familienmitglied handeln, bei dem eine Heirat lebenslang ausgeschlossen ist (maḥram), wie bereits erwähnt (siehe Seite 236). Außerdem ist es verboten, eine Frau und ihre Schwester oder eine Frau und ihre Tante mütterlicherseits oder väterlicherseits zusammen zur Frau zu nehmen.

Voraussetzungen die ein Ehemann erfüllen sollte;

Beim Ehemann wird vorausgesetzt, dass er ein Muslim ist. Es ist im Islam verboten, dass eine muslimische Frau einen nichtmuslimischen Mann heiratet. Dabei spielt es keine Rolle, welche Religion der Nichtmuslim hat, ob er ein Angehöriger der schriftbesitzenden Religionen ist oder nicht. Der Islam empfiehlt nachdrücklich, den Heiratsantrag eines Muslims anzunehmen, wenn dieser die zwei folgenden Eigenschaften besitzt:

• Geradlinigkeit in der Religion
• Guten Charakter

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wenn zu euch jemand kommt (der um die Hand eurer Tochter anhält), dessen Religion und Charakter euch gefällt, dann sollt ihr ihm (euer Einverständnis) zur Heirat geben."

1.2 Die Scheidung seitens des Mannes

Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muss er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich und in besonnenem Zustand die Scheidung aussprechen.
Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau soll weiterhin zuhause wohnen. Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungeren der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich. Im Falle, dass er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt man noch einmal wie oben beschrieben (Aussprache des Scheidungswunsches (Talaq), Abwarten der Idda, -> Scheidung oder Fortführung der Ehe. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Fortführen der Ehe wiederum nur mit einem neuen Ehevertrag möglich.) Ist die Scheidung auch beim zweiten Mal während der Idda zurückgenommen worden, wird die Ehe wieder ohne erneuten Ehevertrag weitergeführt. Wenn nun noch einmal von Seiten des Mannes der Wunsch besteht, die Ehe zu scheiden, so ist dieser Entschluß endgültig. Es gibt hier keine Frist (Idda, s.o.), die
Ehe ist sofort geschieden und kann auch durch einen erneuten Ehevertrag nicht weitergeführt werden.
"Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten verabscheute."

Die Scheidung seitens der Frau

Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muss sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die Ehe aufheben gegen Rückzahlung des Brautgeldes. Die Scheidung ist auch diesem Falle von Allah das verhassteste vom Erlaubten.

So das war's mit dem Kapitel! Aber das war noch lange nicht alles zum Thema Heirat etc. wenn ihr einen 2. Teil möchtet, dann lasst es mich wissen! :D

Ich hab diesmal sehr viel recherchiert weil man sich ja nicht einfach irgendwas ausdenken kann, das ist ein sehr wichtiges Thema! :p

Hoffe euch hat das Kapitel gefallen!

Bis zum nächsten Mal, InshAllah! :)

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⏰ Letzte Aktualisierung: Feb 26, 2016 ⏰

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