Kategorien

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Pyrotechnische Gegenstände werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die bekanntesten sind die Kategorien F1 bis F4.

Kategorie F1: Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen Ganzjährig verkauft und verwendet werden. Das Mindestalter liegt bei 12 Jahren. Die Satzmengen sind sehr begrenzt, so darf eine Fontäne beispielsweise nicht mehr als 7,5 Gramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) haben.

Kategorie F2: Dabei handelt es sich um das klassische Silvesterfeuerwerk, von der Rakete bis zum Verbund, welcher eine NEM von bis zu 2KG haben darf. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur vom 29.-31.12 bzw. vom 28.-31.12 verkauft werden. Verwendet werden dürfen Feuerwerkskörper dieser Kategorie nur am 31.12 und 1.1. (jeweils den ganzen Tag). Gemeinden können dies allerdings weiter Einschränken. Verkauf und Verwendung ab 18 Jahren.

Kategorie F3: Um pyrotechnische Gegenstände dieser Kategorie kaufen und verwenden zu dürfen, benötigt man eine Erlaubnis nach §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein nach §20. Außerdem muss eine Verwendung von Kat.3 Produkten der Gemeinde schriftlich angezeigt werden. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

Kategorie F4: Wer Feuerwerkskörper dieser Kategorie kaufen und verwenden möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis nach §7 oder §27 oder einen Befähigungsschein nach §20. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Desweiteren dürfen diese Produkte nur von Personen mit Fachkunde benutzt werden. Das heißt, Teilnahme an einem einwöchigen Lehrgang und Helfer auf 26 Großfeuerwerken. Satzmengenbeschränkungen gibt es in dieser Kategorie keine.

Desweiteren gibt es die Kategorien T1, T2 (technisches Feuerwerk z. B. für den Einsatz auf Bühnen), P1, und P2 (sonstige pyrotechnische Gegenstände, z. B. zur Abwehr von gefährlichen Tieren), S1 und S2 (pyrotechnische Sätze)

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