@Leylajoan noch mal, weil eben gelöscht wurde.
Vergewaltigung ist nach Artikel 36 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person.[1]
Er ist mit der Spitze eingedrungen, obwohl sie es nicht wollte. Selbst ein Gegenstand oder eine Flasche zählen zur Vergewaltigung, nicht zur Belästigung. Sie hat geweint, sie hatte schmerzen und sie hat oft nein gesagt. Die Szene ist eindeutig Vergewaltigung gewesen. Auch das erste mal wo die miteinander geschlafen haben war sie von dieser Bekannten manipuliert, die meinte, dass er sich „nimmt was er will deshalb mach mit“ Mit genau diesem Gedanken hat sie mitgemacht und sie war nicht locker, nur innerlich umgestimmt, aus Angst vor noch mehr schaden. Das war nicht freiwillig, es war manipuliert und ja, das zählt auch als Vergewaltigung