"Der Staat hat immer nur den Zweck, den Einzelnen zu beschränken, zu zähmen, zu subordinieren, ihn irgend einem Allgemeinen untertan zu machen. ... Der Staat sucht jede freie Tätigkeit durch seine Zensur, seine Aufsicht, seine Polizei zu hindern und hält diese Hindernis für seine Pflicht, weil sie ihm selbst die Pflicht der Selbsterhaltung gebietet. Der Staat ist ebenfalls eine 'fixe Idee', wie die 'Kirche', und hat in seinen Beamten seine 'Priester', in seinem Gesetz sein 'Dogma'. ... Der Staat nennt sein eignes Gewalttun »Recht«, das des Einzelnen »Verbrechen«."
Der Einzige und sein Eigenthum, Zweiter Teil: Ich, Mein Verkehr, S. 258