9. Intersexualität

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(Flagge Intersexualität

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(Flagge Intersexualität.)

Die Intersexualität bezeichnet in der Medizin den Zustand, dass Personen genetisch, anatomisch oder hormonell nicht einem bestimmten Geschlecht zugeordnet werden können.
Bekannter ist vielleicht die Bezeichnung „Zwitter". Intersexuelle Menschen lehnen meist den Begriff „Störung" ab. Dennoch gilt die Intersexualität noch heute als „Störung der Geschlechtsentwicklung".

Sie ordnen sich meistens einem dritten Geschlecht zu.

Früher, ab den 1960er Jahren, wurden Säuglinge, deren Geschlecht nicht eindeutig festgelegt werden konnte, meist noch im Neugeborenenalter operiert und einem Geschlecht angeglichen.
Diese Operationen erfolgten meist ohne Einwillung der Eltern und ohne ausreichende Aufklärung dieser über die Risiken der Eingriffe, sowie ohne zwingende medizinische Notwendigkeit.

Heute haben Betroffene ein Wahlrecht bezüglich ihres Geschlechts und bekommen eine Therapie, die nicht nur anatomische und physiologische, sondern auch psychische, psychosoziale und rechtliche Aspekte beachtet.

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