( 238 ) Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah.
( 239 ) Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten. Wenn ihr aber (wieder) in Sicherheit seid, dann gedenkt Allahs, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht wußtet.
( 240 ) Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise.
( 241 ) Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.
( 242 ) So macht Allah euch Seine Zeichen klar, auf daß ihr begreifen möget.
( 243 ) Siehst du nicht jene, die, um dem Tod zu entfliehen, zu Tausenden aus ihren Wohnstätten hinauszogen? Da sagte Allah zu ihnen: "Sterbt!" Hierauf machte Er sie wieder lebendig. Allah ist wahrlich voll Huld gegen die Menschen. Aber die meisten Menschen sind nicht dankbar.
( 244 ) Und kämpft auf Allahs Weg und wißt, daß Allah Allhörend und Allwissend ist.
( 245 ) Wer ist es denn, der Allah ein schönes Darlehen gibt? So vermehrt Er es ihm um ein Vielfaches. Allah hält zurück und gewährt, und zu Ihm werdet ihr zurückgebracht.