Wir nennen es mal "Prolog"

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Zuerst mal ein gewisser Disclaimer:
bei diesem Werk handelt es sich um eine Analyse literarischer Werke der Fan-Fiction-Kultur und den (un)fähigkeiten der Autor*innen hinter eben diesen. Ziel ist es, eine Hilfestellung in Sachen sprachlicher Form und inhaltlicher Glaubhaftigkeit zu bieten. Hierzu werden wir uns auf bereits bestehende Werke beziehen.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

§ 51
Zitate:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

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