§ 21 Gesetzbuch zum Umgang mit dem angeborenen Talent des Sehens

78 31 19
                                    

Bezahlung für Sehertätigkeiten

Hoppla! Dieses Bild entspricht nicht unseren inhaltlichen Richtlinien. Um mit dem Veröffentlichen fortfahren zu können, entferne es bitte oder lade ein anderes Bild hoch.

Bezahlung für Sehertätigkeiten

Bezahlungen dürfen nur für wahre und zutreffende Vorhersagen angenommen werden, die den Anforderungen der vorgeschriebenen Drei-Wege-Vorhersage genügen.

Strafbar macht sich, wer Bezahlungen für Vorhersagen annimmt, die ausgedacht, erlogen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, unter Ausnutzung der Naivität des Kunden, mit unlauteren Gegenständen, oder vergleichbaren Tatbeständen erfolgt sind.

(Ver-)SehenWo Geschichten leben. Entdecke jetzt