Arbeitsvertrag
Zwischen
Thaddeus Tjarks
CEO [*] Tjarks enterprises AG [**]Und
Ardian Bora
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird unverzüglich eingestellt, sofern er keinen 2 Wöchigen Verzug fordert.
Das Tätigkeitsfeld umfasst:
- Aus- und Einlieferung von Ware
- Kundenberatung
- Teilnahme an FortbildungenEr ist verpflichtet auch andere, zumutbare Arbeiten zu verrichten.
§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Als Probezeit werden 8 Wochen vereinbart. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten gekündigt werden.
Eine Frist muss nicht eingehalten werden.
Keine zusätzliche Auszahlung bei Kündigung seitens des Arbeitgebers.Nach der Probezeit währt das Arbeitsverhältnis bis von einer der beiden Seiten gekündigt wird.
Eine Frist muss nicht eingehalten werden.
Eine zusätzliche Auszahlung bei Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgt ich Höhe des letzten Monatslohns.In beiden Fällen muss auch nach der Kündigung die Verschwiegenheitserklärung (s. § 6) eingehalten werden.
§ 3 Vergütung
Die Monatliche Bruttovergütung beträgt 4.500 EURO und wird jeweils am Ende des Monats ausgezahlt.
Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Urlaubsgeld, Prämien, etc.) sind in jedem Fall freiwillig.
§ 4 Arbeitszeit
Die Arbeitszeit richtet sich nach Bedarf des Unternehmens und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.
Wird jedoch eine Grenze von 48 Stunden die Woche überschritten, werden Überstunden angerechnet. Die Auszahlung der Überstundenvergütung erfolgt jeweils mit der Vergütung des Folgemonats.Dieser Job ist auch als Nebenberufliche Tätigkeit auszuüben.
§ 5 Versicherung
Der Arbeitnehmer ist in jedem Falle versichert und muss für keine Kosten aufkommen, es sei denn es liegt ein Vertragsbruch vor.
§ 6 Verschwiegenheitserklärung
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit über alle ihr/ihm bekannt gewordenen Umstände und Vorgänge und allem was ihr/ihm anvertraut oder bekannt gegeben worden ist.
Die Verschwiegenheitserklärung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Vertragsdauer.