3.Säule:Zakāt(Almosenabgabe)

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Die Almosensteuer (Zakāt زكاة) ist die verpflichtende, von jedem psychisch gesunden, freien, erwachsenen und finanziell dazu fähigen Muslim zur finanziellen Beihilfe von Armen, Sklaven, Schuldnern und Reisenden sowie für den Dschihad zu zahlende Abgabe.

Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5 und 10 Prozent ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen).
Als ein Prozess der Umverteilung von Reichtum wird die Einsammlung und Verteilung der Zakāt als ein wichtiges Mittel zur Linderung von Armut betrachtet.

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