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Die Todesursachen der Häftlinge wurden im Aktenverkehr der NS-Organe zum Zweck der Geheimhaltung häufig chiffriert. Als Kürzel wurden die Aktenzeichen verwendet, unter denen der Aktenvorgang bei der übergeordneten Inspektion der Konzentrationslager bearbeitet wurde.

Folgende Chiffre-Formen wurden verwendet:

14 f 1 - natürliche Todesfälle

14 f 2 - Freitod oder Tod durch Unglücksfall

14 f 3 - Erschießung auf der Flucht (vgl. sogenannte Postenpflicht der Wachposten)

14 f I - Exekution

14 f 13 - Sonderbehandlung kranker und gebrechlicher Häftlinge - Mit dem Tarnbegriff Sonderbehandlung war in der Regel die Ermordung gemeint, zum Beispiel durch Vergasen oder mittels Giftspritze. Diese Morde fanden zum Teil in den Euthanasie-Tötungsanstalten statt.

An die KZ waren zum Teil separate Sonderstandesämter angeschlossen, die auf Grund gefälschter ärztlicher Bescheinigungen der SS-Ärzte Totenscheine und Todesbenachrichtigungen erstellt haben. Die darin genannten Todesursachen hatten in der Regel keinen Zusammenhang mit der individuellen Todesursache.

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