Die Todesursachen der Häftlinge wurden im Aktenverkehr der NS-Organe zum Zweck der Geheimhaltung häufig chiffriert. Als Kürzel wurden die Aktenzeichen verwendet, unter denen der Aktenvorgang bei der übergeordneten Inspektion der Konzentrationslager bearbeitet wurde.
Folgende Chiffre-Formen wurden verwendet:
14 f 1 - natürliche Todesfälle
14 f 2 - Freitod oder Tod durch Unglücksfall
14 f 3 - Erschießung auf der Flucht (vgl. sogenannte Postenpflicht der Wachposten)
14 f I - Exekution
14 f 13 - Sonderbehandlung kranker und gebrechlicher Häftlinge - Mit dem Tarnbegriff Sonderbehandlung war in der Regel die Ermordung gemeint, zum Beispiel durch Vergasen oder mittels Giftspritze. Diese Morde fanden zum Teil in den Euthanasie-Tötungsanstalten statt.
An die KZ waren zum Teil separate Sonderstandesämter angeschlossen, die auf Grund gefälschter ärztlicher Bescheinigungen der SS-Ärzte Totenscheine und Todesbenachrichtigungen erstellt haben. Die darin genannten Todesursachen hatten in der Regel keinen Zusammenhang mit der individuellen Todesursache.
DU LIEST GERADE
Das Horrorbuch
HorrorHier findet ihr irgendwelche Horrorfakten, kurze Horrorgeschichten und manchmal paar Horrorwitze. (Nicht alles ist unbedingt Horror. Jeder findet etwas anderes gruselig. ) Ps. Wenn ihr Lust auf noch mehr Horrorsachen habt, es gibt einen zweiten...