erster chat

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{2. August}

[20:10, Will]
Okay, du diamanten-geiles, nervtötendes Fake-Profil. Schick mir noch einmal eine Farmville-Anfrage und ich investiere mein jahrelang gespartes Konfirmationsgeld dafür, um dir und deinem Erzeuger einen Profi-Hacker auf den Hals zu hetzen.

[20:14, Julie]
Wenn ich ein diamanten-geiles, nervtötendes Fake-Profil wäre, dann würde ich jetzt mächtig Schiss bekommen.

[20:17, Will]: Ich dachte, der Tiefpunkt des Tages wäre die vierte Farmville-Anfrage in zwei Stunden. Aber das war bevor ich versehentlich meiner Ex-Freundin eine Drohung im Messenger geschickt habe.

[20:17, Julie]
Sachen gibt's 🤷🏼‍♀️

[20:18 Uhr, Will]
Ja. Verrückt. Zu meiner Verteidigung: Das Fake-Profil heißt Julia.

[20:18, Julie]
Dir sei vergeben.

[20:19, Will]
Zu großzügig!

[20:19, Julie]
Ich spiele übrigens auch Farmville...

[20:21, Will]
ICH KANN NICHT FASSEN, DASS DU MIR GERADE ERNSTHAFT EINE ANFRAGE GESCHICKT HAST! 😡

[20:21, Julie]
Hihi 🤭

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133 Wörter
(Smileys zählen als ein Wort)

Rechtliche Dinge:
Die Rechte an dem Werk [Schreib mir, Julie] obliegen gänzlich der Urheberin [@isobelleheart]. Es ist untersagt das Werk oder Auszüge dessen zu kopieren, zu verändern und/oder zu kommerziellen Zwecken zu verwenden. Ich beziehe mich dabei auf das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).

§1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. 

§ 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.  

§ 12 Veröffentlichungsrecht, Absatz
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. [...].

SCHREIB MIR, JULIEWo Geschichten leben. Entdecke jetzt