Sklavengesetze Murezio/Gedos

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Art.1

Sklaven sind Besitz ihres Herrn und als solcher werden ihnen keine Rechte zugesprochen. 

Art.2 

Wer einen Sklaven verletzt ohne das Wollen seines Herrn, begeht eine Sachbeschädigung.

Diese Sachbeschädigung kann in schweren Fällen mit einer Geldstrafe bestraft werden. 

Art.3 

Wer einen Sklaven tötet, hat dem Besitzer den Verlust in Form des Wertes des Sklaven zu bezahlen, sofern dieser ihn fordert.

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