„Angelegenheiten zu berichtigen ist eine Pflicht, während jemanden zu entschuldigen empfohlen ist. Wenn also die Entschuldigung einen davon abhält, jemanden zu korrigieren, dann haben wir einer empfohlenen Tat Vorrang vor einer Pflicht gegeben. Dies ist im islamischen Recht (Sharīʿah) nicht zu finden."
— Shaykh al-Islām Ibn Taymīyyah (رحمه الله)
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