02.2 Die Gesetze des Mister X (+ Abmahnliste)

176 16 2
                                    

~Kann jederzeit fortgesetzt werden~


§ 1 Mister X gehört aller Respekt und erwartet einen Umgang, wie man auch selbst behandelt werden möchte. Jede Respektlosigkeit wird bestraft.


§ 2 Wer Mister X beleidigt, angreift oder ihn hintergeht, erwartet dementsprechende Abmahnungen.


§ 3 Eine Abmahnung kann nicht rückgängig gemacht werden.

§ 3.1 Es sei denn der Ermahnte leistet einen besonderen Dienst.


§ 4 Jeder neue Kriminelle (im kriminellen Dienst) egal ob allein oder nach einem Anschluss, ist dazu verpflichtet, bei Mister X vorstellig zu werden und den Vertrag zu unterzeichnen.


§ 5 Der Vertrag muss mit Blut und Unterschrift unterzeichnet werden.

§ 5.1 Mit dem Vertrag schwört man auf Treue

§ 5.2 Ein Austritt ist jederzeit möglich, die Schweigepflicht bleibt bestehen.

§ 5.3 Bei Nichteinhaltung droht Abmahnung und Tod.


§ 6 Bei fünf Abmahnungen oder mehr gilt als Strafe der Tod.

§ 6.1 Es können nicht mehr als fünf Abmahnungen vergeben werden.


§ 7 Abmahnliste (folgend)


§ 8 Aufträge von Mister X müssen jederzeit erfüllt werden.


§ 9 Die Polizei darf nicht über Handlungen und Plänen von Mister X unterrichtet werden.

§ 9.1 Gegenseitige Belastung ist auf eigene Gefahr erlaubt.


§ 10 Innerhalb von Gruppen gilt strenge Treue, nur der Chef und dessen Vertreter dürfen andere Mitglieder verraten.

§ 10.1 Jegliche Meldungen gelten Mister X.


§ 11 Mister X muss bei Versterben eines Kriminellen sofort darüber informiert werden.

§ 11.1 Dabei ist es unabhängig davon, ob es sich dabei um einen vertraglichen oder einen beobachteten Verbrecher bzw. ehemaligen Verbrecher handelt.


§ 12 Vertreter haben keine Sonderrechte.


§ 13 Die einzelnen Gruppen und Verbrecher sind dazu verpflichtet, ein Buch über das eigene Vermögen zu führe.

§ 13.1 Mister X und dessen Vertreter dürfen jederzeit eine Einsicht davon bekommen.


§ 14 Jeder hat das Recht auf ein Versteck als Unterkunft.


§ 15 Der Einsatz von Minderjährigen unter 16 Jahren ist strengstens untersagt.

§ 15.1 Minderjährige ab 16 Jahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn ein Elternteil zu einer Gruppe gehört und einen hohen Standpunkt hat oder wenn der Minderjährige als Partner des Elternteils gilt.


Abmahnungen

1. Mord: 5 Abmahnungen, wenn der Mord unnötig durchgeführt oder der Mörder dabei erwischt wurde

2. Vergewaltigung: in jedem Fall 5 Abmahnungen

3. sexuelle Übergriffe: je nach schwere 1-5 Abmahnungen

4. Totschlag: wenn es unnötig war 4 Abmahnungen

5. Körperverletzung -> je nach schwere 1-4 (und wenn es unnötig ist)

6. Diebstahl: 1 Abmahnung wenn Dummheit besteht

7. Drogendelikte: es kommt auf die Herkunft und auf den Empfänger der Drogen an 1-5 Abmahnungen

8. Sachbeschädigung: 1 Abmahnung wenn Dummheit

9. Raub: 1-2 Abmahnungen, je nach Opfer

10. Folter: 4-5 Abmahnungen (wenn unnötig)

11. Einbruch: je nach Opfer 1 Abmahnung

12. Geldwäsche: 1 Abmahnung bei Dummheit

13. Betrug: wird nicht bestraft

14. Menschenhandel/Zwangsprostitution/Kinderpornografie: 5 Abmahnungen

15. Nachahmung von Mister X: 5 Abmahnungen

16. Mister X beleidigen: 3-5 Abmahnungen

17. Mister X angreifen: 5 Abmahnungen

18. Vertragsbruch: 1-5 Abmahnungen

Zusatz

19. Rassismus: 1-3 Abmahnungen+

20. Homophobie: 1-3 Abmahnungen+





Ich will! - The devil in IWo Geschichten leben. Entdecke jetzt