"... organisierter, mit Waffengewalt ausgetragener Machtkonflikt zw. Völkerrechtssubjekten oder Bev.gruppen zur gewaltsamen Durchsetzung polit., wirtsch., ideolog. und militär. Interessen. Völkerrechtl. tritt mit dem Eintritt des Kriegszustandes das Friedensvölkerrecht außer Kraft. Der Kriegszustand kann durch den Abschluß eines Friedensvertrages, durch die endgültige, offiziell bekanntgemachte Einstellung der Kampfmaßnahmen
oder
durch den Untergang einer der kriegführenden Parteien beendet werden."
[nach: Meyers Taschenlexikon, 1987]
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Nov/2093
General Fiction... fuck, Mädchen, du lebst - . . . In einem Bunker tief unter der Erde hört man die Schüsse nicht. In eine kleine Zelle gelangt keine Zeit. Aber der Schrecken, der macht keinen Halt vor Stahltüren. .