Verbotene Konservierungsstoffe in der EU

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Die Europäische Union hat, im Vergleich, strengere Richtlinien, als andere Länder. Ein Beispiel für ein Verbot ist der Stoff Natriumsorbat, welcher unter der Nummer E201 bekannt ist. Diesem Stoff wurde 1989 eine Wirkung nachgewiesen, die Das Erbgut schädigen könnte.
(H.-U. Grimm, 08.2013 S.134f.)
Noch nicht verboten, aber in der Kritik stehen ist der Konservierungsstoff mit der Nummer E250 und den Namen Natriumnitrat, was auch im Nitritpökelsalz steckt. Dadurch, dass der Verdacht besteht, den krebserregenden Stoff Nitrosamin entstehen zu lassen, fürchten einige Verbraucher um ihre Gesundheit.
(Stiftung Warentest 07.2019)
Bei der Zugabe in die Lebensmittel ist der Stoff Thiabendazol mit der Nummer E233 verboten. Dieser gilt als Nieren- und Leberschädlich, welcher mitunter in der europäischen Union und in den Vereinigten Staaten von Amerika illegal ist. Allerdings kann er in importierten Früchten und Fruchtsäften vorkommen, da nicht alle Staaten in diesem Stoff ein Risiko sehen.
(Schwenninger Krankenkasse 03.2018)
Auch ist die Zugabe des Stoffes Biphenyl, mit der Nummer E230, verboten, da es bei der Nachbereitung auch als Pestizid verwendet werden kann und wie viele Stoffe krebserregend ist. Ebenso soll es die Ausbreitung von Schimmelpilzen unterbinden.
( U. Pollmer, 2017)
In der Kosmetik ist der Stoff Triclosan verboten. Er kommt vor allem zum Einsatz, wenn eine antibakterielle und geruchshemmende Wirkung erwünscht ist. So kommt es in Pflegemitteln für Füße, Deos und verschiedenen Zahnpasten vor. Das Triclosan gehört zu den organischen Chlorverbindungen, welche ein gesundheitsgefährdendes und umweltschädliches Potenzial aufweisen. So kann dieses Konservierungsmittel beispielsweise Kontaktallergien auslösen und Resistenzen zu verschiedenen Antibiotika fördern. In Tierversuchen wurde außerdem ein Einfluss auf den Hormonhaushalt des Menschen nachgewiesen. Dazu darf ebenso der Einfluss auf die Umwelt nicht vernachlässigt werden. So kann das Triclosan in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden und gelangt so in Flüsse, Seen, Meere oder auch in das Grundwasser. Dort kann es Fische und Algen schädigen und dazu kann sich unter Lichteinstrahlung sogar eine giftige Verbindung bilden, welche für die Natur sehr schädlich ist.
(A. Babbe 07.2015)
Die Konservierungsstoffe Methylchloroisothiazolinon und Methylisothiazolinon sind seit 2015 in Produkten, wie Cremes verboten, jedoch in Duschgels und Shampoos erlaubt, darf aber nur in geringen Mengen verwendet werden. Im gleichen Jahr wurden ebenso zwei weitere Konservierungsstoffe verboten. Dabei handelt es sich um Propylparaben und Butylparaben. Diese dürfen in Kosmetikprodukten nicht mehr verwendet werden, für Produkte, welche für Kindern unter 3 Jahren angedacht sind, zum Beispiel ähnliche Produkte, wie Penaten©. In dem Bereich der Windel kann die Aufnahme der Stoffe durch Hautreizungen oder durch die Reibung höher sein kann, als an anderen Stellen. Bei anderen Produkten sind neue, größtenteils niedrigere Höchstgrenzen. würde, wären sie frei von Konservierungsmitteln.
(07.2015, Ecco Verde)

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