Marketing

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Da die Verbraucher immer mehr auf Zusatzstoffe achten und auch häufig diese meiden, haben die sogenannten ,,Clean Labels“ Vorteile im Marketing. So werben verschiedene Firmen, dass ihre Produkte frei von Konservierungsstoffen und auch frei von anderen Zusatzstoffen sind. Häufig sind dies leider Halbwahrheiten, denn statt eines zusätzlichen Konservierungsstoffes, werden andere Stoffe hinzugefügt, deren Konservierung des Produktes nebensächlich ist. Ein bekanntes Beispiel ist das Vitamin C, was vielen als förderlich für die Gesundheit bekannt ist. Ein anderer Name für dieses Vitamin, ist die Ascorbinsäure. Dieses Konservierungsmittel ist auch gleichzeitig ein Antioxidationsmittel. Es reagiert erst mit dem Sauerstoff, bevor dieser dann die Lebensmittel angreift. Die bekanntesten Beispiele sind Kartoffeln, Äpfel und Bananen, welche bei längerem Kontakt mit der Umgebungsluft schnell braune Stellen entwickelt. Da diese sich oft negativ auf den Verkauf auswirken, werden diese den Produkten beigemischt. Ebenso kommt es in verschiedenen Fruchtsäften und Schorlen, um auch hier ein langes ansehnliches Produkt zu erhalten. Die Kennzeichnung ist bei den Lebensmitteln Pflicht, wird dann aber mit dem zusätzlichen Vitamin C und ohne Zugabe von Konservierungsstoffen umworben.
(S. Franke 05.2015)
Ohne Konservierungsstoffe in Kosmetikprodukten müssten manche Kosmetika im Kühlschrank aufbewahrt werden, sie würden ihre gewünschten Eigenschaften verlieren und sie könnten Brutstellen für Keime sein. Viele dieser Konservierungsstoffe sind synthetisch hergestellt und deshalb häufig Schädlich für die Haut. Sie stehen außerdem im Verdacht, die Hauptauslöser von Allergien und Unverträglichkeiten zu sein. Einige könnten sogar krebserregend sein. Die Naturkosmetik ist häufig frei von synthetischen Stoffen, weshalb zur Konservierung andere Stoffe eingesetzt werden. Eine Grundvoraussetzung für die Herstellung von Kosmetikprodukte ohne synthetische Konservierungsmittel muss einen hohen hygienischen Standard erfüllen. Diese betragen beispielsweise Luftfilteranlagen, eine regelmäßige Desinfektion mit Wasserdampf oder Alkohol und einwandfreien Rohstoffen, sodass so keimfrei wie möglich gearbeitet werden kann. Als Konservierungsmittel werden daher in der Naturkosmetik zum Beispiel Alkohol, ätherische Öle, Propolis oder Vitamin E verwendet. Sie sollen die Bildung von Keimen von Produkten verhindern. Viele Naturkosmetikstandards lassen auch naturähnliche Konservierungsmittel zu. Diese Stoffe kommen zwar aus dem Labor, haben aber die gleiche Molekularstruktur, wie ihre natürlichen Vorbilder und sind also chemisch identisch mit natürlichen Stoffen. Welche Firma naturidentischen Stoffe, legen diese selber fest. Ein bekanntes Beispiel ist etwa Kaliumsorbat, was ein Salz der Sorbinsäure ist, welches auf natürliche Weise in unreifen Vogelbeeren vorkommt. Diese Stoffklasse weist nur ein sehr geringes allergenes Potenzial auf, weshalb sie auch schon lange zur Konservierung von Lebensmitteln eingesetzt wird. Alle Kosmetikprodukte weisen entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder eine sogenannte PAO-Angabe auf. Letztere gibt an, wie lange ein Kosmetikprodukt nach dem Öffnen verwendet werden kann, ohne schädlich für den Organismus zu sein. Die PAO-Angabe wird mit einem offenen Cremetopf darstellt, worin sich eine Zahl befindet, die den Zeitraum der Haltbarkeit angibt. Diese Angabe muss bei allen kosmetischen Produkten, die eine Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten haben, angegeben sein. Alle anderen Produkte besitzen ein klassisches Mindesthaltbarkeitsdatum. Es gibt auch Naturkosmetikprodukte, die vollkommen ohne Konservierungsstoffe vertrieben werden. Deshalb müssen viele dieser Produkte vor der Verwendung geschüttelt werden, da die verschiedenen Inhaltsstoffe sich abgesetzt haben. Es kann auch vorkommen, dass sie sich farblich verändern haben. Dies ist ein natürlicher Prozess, welcher in vielen Kosmetikprodukten stattfinden, was aber kein Zeichen von schlechter Qualität, sondern zeugen von Natürlichkeit ist. Innerhalb des Mindesthaltbarkeitsdatums sind solche Veränderungen auch vollkommen ungefährlich und das Produkt kann gefahrlos verwendet werden.
(07.2015, Ecco Verde)
Insgesamt sind mehr als 300 Zusatzstoffe sind bei der Herstellung von Lebensmittel erlaubt. Die Produkte mit dem Bio-Label brauchten, dank ihrer vergleichsweisen hochwertigen Rohstoffe und ihrer handwerklichen Verarbeitung nur wenige dieser Zusatzstoffe. Aber bei diesen Produkten auch gilt der Grundsatz, dass weniger Zusatzstoffe im Produkt besser sind. Die Konservierungsstoffe vereinfachen der Lebensmittelindustrie die Handlungen Sie sorgen für einen gleichbleibenden Geschmack oder ein konstantes Aussehen eines Produktes, oder sie vereinfachen den Prozess der Verarbeitung. Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung legt fest, welche Zusatzstoffe für welchen Zwecke zugelassen sind. Für fast jeden Zweck gibt es welche zum Beispiel Konservierungsstoffe verlängern die Haltbarkeit und Anti-Oxidationsmittel verhindern, dass beispielsweise fetthaltige Produkte nicht mehr genießbar werden. Es gibt somit 25 Klassen von Zusatzstoffen, wovon die meisten nicht notwendig seien. So kommt die Frage auf, was Ascorbinsäure in der Leberwurst soll. Im Fokus der Bioprodukte steht das hochwertige Lebensmittel und deren spezifischer Geschmack. Künstliche Konservierungsstoffe sind daher nicht gerne gesehen. Aber auch die Biounternehmen setzen Zusatzstoffe ein, welche aber durch Rechtsvorschriften der europäischen Union für den ökologischen Landbau erlauben, auf 53 beschränkt ist. Viele ökologische Anbauverbände sind strenger. So sind zum Beispiel sind Phosphate bei den Bioanbauverbänden verboten. Bei Firmen, wie Demeter, Bioland und Naturland sind gut zwanzig davon erlaubt. Manche Betriebe schaffen es, mit verschiedenen Tricks auf Zusatzstoffe zu verzichten. So kann die Freiburger Bio-Manufaktur Emils Dressings ohne Zusatzstoffe auskommen. Die Salatsaucen, Mayonnaise und Remoulade enthalten nur Zutaten, die auch traditionell verwendet werden. Dort werden vor allem Öle, Gewürze, Salz, Senf und Essig verwendet, wobei die Öle und der Essig auch eine konservierende Wirkung haben. Selbst die biozugelassenen, vermeintlich natürliche Verdickungsmittel wie das Guarkernmehl oder Sonnenblumenlecithin sind für diese Produzenten nicht verantwortbar. Bei tiefgekühltem Fleische vom Schlachthof sind die Produzenten auf Hilfsmittel wie Citrate oder Phosphate angewiesen. Zu den umstrittenen Konservierungsstoffen bei der Herstellung von Wurst gehört das Nitritpökelsalz. Das Gemisch, bestehend aus Speisesalz und Kaliumnitrat oder Natriumnitrit, mit der E-Nummer 250, oder auch Kaliumnitrat, auch bekannt als E251, setzen Metzgereien ein, damit die Wurst länger haltbar ist und ihre Farbe behält. Metzgereien, welche einen Biostandard einhalten, dürfen Nitritpökelsalz einsetzen, allerdings in geringeren Mengen als konventionelle Metzgereien. Das im Pökelsalz enthaltene Nitrit kann sogenannte Nitrosamine bilden. Das passiert vor allem, wenn gepökelte Waren bei Temperaturen über 130 Grad ausgesetzt werden. Deshalb verbietet der Verband Naturland das Nitritpökelsalz in Produkten, die zum Braten bestimmt sind, welche aber in Wurstwaren, die roh verzehrt werden erlaubt. Die Verbände Demeter, Bioland und Gäa verbieten dieses Salz komplett. Jedoch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich informieren, mit welchen Konservierungsstoffen ihre Produkte versetzt sind.
(Ökolandbau 07.2019)

Auswirkungen von KonservierungsstoffenWo Geschichten leben. Entdecke jetzt