Kapitel 6

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Kurze Info hier wird es wahrscheinlich hauptsächlich nur ums Vertrag gehen :)

Allgemeines

1. Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen dem Meister und dem Sklaven. Diese Beziehung bedeutet für den Sklaven eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht. Ein zeitlich befristeter Sklavenvertrag entspricht einer Probezeit, die auf eine maximale Länge von drei Monaten beschränkt ist. Die Gewährung einer Probezeit ist nur bei echten Anfängern vorgesehen und obliegt ausschließlich der Entscheidung des Meisters. Sollte der Sklave nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf der Probezeit sich über das Vertragsende äußern, so verlängert sich der Sklavenvertrag um weitere zwei Jahre. Nach Ablauf von insgesamt vier Jahren, wird der Vertrag unbefristet verlängert. Der Meister kann aber nach eigenem Ermessen einen befristeten Vertrag aufsetzen, alle anderen Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt.

2. Der Meister verpflichtet sich zur Obhutnahme des Sklaven. Der Sklave geht in das Eigentum des Meisters über, der alle Lebensbereiche des Sklaven zukünftig bestimmt. Der Meister erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen des Sklaven. Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur vom Sklaven zu unterschrieben und sind für ihn absolut bindet und verpflichtet.

§1 Übergang in das Sklavenverhältnis

1. Der Sklave gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche des Sklaven, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklaven.
2. Der Sklave sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen seines Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Meisters zu dessen vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen. Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklave jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille des Meisters ist für den Sklaven von Bedeutung.

§2 Haltung und Gebrauch des Sklaven

Der Sklave ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen.

Der Sklave kann vom Meister nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu 2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund.

Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Meister wird immer über die Gesundheit des Sklaven wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Meister ist ausgebildeter Ersthelfer. Der Sklave hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.

Der Meister hat das Recht, seinen Sklaven durch ein Tattoo als sein Eigentum zu kennzeichnen. Bei den Motiven von Tattoos darf der Sklave seine Meinung äußern, die der Meister bei seiner Entscheidung nach eigenem Ermessen ggf. berücksichtigen wird.

Der Sklave muss im Beisein seines Meisters immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen seines Meisters dienlich zu sein. Nur auf Anweisung des Meisters trägt der Sklave Kleidung in der Wohnung.

Die verhängnisvolle Lust nach dirWo Geschichten leben. Entdecke jetzt