FIFTEEN

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Als ich gerade mitten in einer Vorlesung bin, klopft es lautstark an meiner Zimmertür, worauf ich zusammenzucke. Antworten kann ich nicht, da ich gerade dazu aufgefordert werde, einen Artikel über Beleidigung, Verleumdung und Nachrede gegen Personen des politischen Lebens in Deutschland vorzulesen.

Wieso ausgerechnet Deutschland weiß ich nicht, aber vielleicht brauchten wir deswegen am Anfang des Jahres das deutsche Strafgesetzbuch. In England und Wales gibt es keins, da wir hier auf das Urteil der Gerichte abwarten müssen. Somit ist das Strafrecht nicht geregelt und meist etwas verwirrender als die Tausenden geschriebenen Gesetze aus Deutschland.

Wieso wir ausgerechnet in den letzten Monaten vor dem Examen noch so ein Thema anfangen, weiß ich nicht. Ich muss noch eine Hausarbeit verfassen und eine Präsentation vorbereiten. Das letzte halbe Jahr wird so stressig, dass ich gar nicht mehr weiß, was ich alles für das Staatsexamen brauche.

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.", lese ich aus dem Strafgesetzbuch vor und drehe mich kurz um, als die Tür geöffnet wird und dann ins Schloss fällt.

„Sehr gut, Mister Styles. Hat das jeder verstanden?", fragt mein Professor, während ich Louis anlächle und dann wieder auf den Bildschirm meines Laptops schaue. Da ich nichts mehr von den anderen Kommilitonen höre, stelle ich mein Mikrofon auf lautlos und strecke mich.

„Störe ich?", will Louis wissen und bleibt schräg hinter mir stehen. „Ich bin in einer Vorlesung. Ist es wichtig?", frage ich so höflich wie möglich. Ich möchte Louis nicht wegschicken, aber das deutsche Recht ist kompliziert, weshalb ich hier gut aufpassen muss. „Nicht wirklich, die Auserwählten gehen reiten, meine Schwester und Vater begleiten sie. Ich habe momentan nichts zu tun und wollte mal nach dir schauen. Du warst nach dem Frühstück ziemlich schnell weg.", lächelt Louis und lehnt sich für einen Kuss zu mir runter.

Aus Sicherheitsmaßnahmen darf ich meine Kamera nicht benutzen und musste sie sogar abkleben, was mir hier gerade zu gute kommt. Sonst hätte Louis hier nicht einfach so reinspazieren oder mich küssen können.

„Die Vorlesung hat angefangen. Du kannst dich gerne hinsetzen, aber ich muss mich echt konzentrieren.", sage ich entschuldigend und muss im nächsten Moment schon einen weiteren Paragraphen finden. „Okay" Ein Kuss auf meine Haare folgt, bevor Louis sich von mir entfernt.

„Mit welchem Paragraphen kann man belegen, ob die Handlung gerechtfertigt ist oder nicht?" Ich weiß zwar nicht, wofür wir die einzelnen Paragraphen durchgehen müssen, aber bis jetzt macht es noch ziemlich viel Spaß, weswegen ich da noch nichts gegen habe.

Ich melde mich und werde erneut drangenommen, weshalb ich mein Mikrofon wieder anstelle. „Mit Paragraph 193 des StGB. Dieser besagt..." Ich will gerade vorlesen, als mein Professor mich unterbricht und kurz entschuldigend in die Kamera schaut. Ich kann ihn sehen, nur er mich nicht, was das alles ein wenig verwirrt werden lässt. „Danke Mister Styles, aber Sie müssen den Paragraphen nicht vorlesen." Ich zucke nur mit den Achseln, bevor ich mich wieder auf stumm schalte und aufschaue, als Louis plötzlich mit einem Stuhl neben mir steht und sich auf diesen plumpsen lässt.

His royal highness • or just Louis?Wo Geschichten leben. Entdecke jetzt