𝐁𝐢̂𝐬𝐭 𝐮̂ 𝐬𝐞̂ | 𝐀𝐮𝐟𝐞𝐧𝐭𝐡𝐚𝐥𝐭𝐬𝐨𝐫𝐭𝐞

29 4 4
                                    

Triggerwarnung!
In diesem Kapitel könnte es um Unterdrückung, Gewalt und Mord gehen.
Wer dies nicht lesen kann, sollte dieses Kapitel vielleicht überspringen!

—————

Yeziden in der Türkei

Bei einer Flughafen-Eröffnung am 21.10.2012 bezeichnete Erdoğan die Yeziden als „Terroristen", „Ungläubige" und als „Gottlose".

Man solle sie Ausstechen oder Ausbrennen aus den Augen.

Der Grund dafür war eine von Yeziden organisierte Konferenz in Diyarbekir.

In Dörfern, wie Esfe wurden von Übergriffe gegen einzelne deutsche Yeziden berichtet.

Seit Jahrtausenden ist die Zahl der Yeziden in der Türkei gesunken, welches eine Folge von Genozid und Zwangsislamisierung ist.

Aus diesem Grund meinten auch einige deutsche Gerichte, dass die Minderheit in der türkischen Gesellschaft weitgehend unbekannt sei und aus diesem Grund die Yeziden in anderen Teilen der Türkei unbehelligt leben könnte, was also inländische Flucht Alternative war.

Trotzdessen weiß die türkische Bevölkerung, dass es Menschen in der Türkei gibt, die nicht in die Moschee gehen. Dabei handelt es sich um Christen oder Yeziden.

Selbst Polizisten und Grenzbeamter zeigen bei Kontrollen in der gesamten Türkei keine Wissenslücken.

1990 hatten beinahe alle Yeziden die Türkei verlassen.

Heutzutage sind etwa zwei Drittel eingebürgert. Die Zeit davor war jedoch mit Entbehrung, erzwungener Tatenlosigkeit und Angst vor Abschiebung verbunden.

Jedoch wurde ein Teil nach zähem Ringen vor den Gerichten als Flüchtlinge anerkannt, und ein anderer Teil erhielt ein Bleiberecht das seit 1991 bundeseinheitlich ist.

Das Bundesamt hatte die Yeziden in den Dörfern und ihre Aktivitäten aufmerksam verfolgt. Sofort änderte sich die Rechtsprechung.

Die Dokumente berichteten über drei Morde und zahlreiche tätliche Angriffe und Drangsalierungen der letzten noch ansässigen Yeziden ohne Erfolg.

Von religiösen Existenzminimum war weiterhin keine Rede. Der Begriff spielte der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Frage der Verfolgung, eine sehr große Rolle.

Wenn die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit von Umfeld nicht toleriert wird, dann ist nach europäischen Recht, die religiöse Existenzminimum nicht gewährleistet.

So hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Auffassung stets mit der Begründung ignoriert, denn die yezidische Religion sei ja ohnehin eine Geheim Religion.

𝐄̂𝐳𝐢̂𝐝𝐢̂ ~ 𝐘𝐚𝐧 𝐦𝐢𝐫𝐢𝐧 𝐘𝐚𝐧 𝐄̂𝐳𝐢̂𝐝𝐢̂ | ✔︎Wo Geschichten leben. Entdecke jetzt