Augsburg, den 13.03.2021
Betr.: M. R. K.; geb. Am 21.03.1999; Abteistr. 21, 86694 Niederschönenfeld
Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. S.,
Vielen Dank für die freundliche Überweisung ihres Patienten. Ich berichte über oben genannten 22- jährigen Patienten, der sich (zuletzt) am 14.01.2021 in meiner Behandlung befand.Anamnese: 8.5.20. Herr M. Erklärt, dass er draußen Halluzinationen gehabt habe, weswegen er Aripiprazol und Risperdal erhalten habe. Die Halluzinationen habe er jetzt nicht mehr. Er leide aktuell immernoch an Schwindel, Übelkeit und Schluckbeschwerden. Derzeit sei er krankgeschrieben, nicht in der Arbeit.
02.12. Herr M. Erklärt, dass er unter Aripiprazol zittern würde. Er wünsche eine Risperdalmedikation.
14.1. Herr M. Erscheint zum Untersuchungstermin. Er erklärt, dass er sich an den Zustand des Anfalls nicht erinnern könne. Er sei nicht ansprechbar gewesen.Fremdanamnestisch wird berichtet, dass er in der Zelle zunächst nicht ansprechbar gewesen sei, er hätte eingenässt, sei alleine in der Zelle gewesen. Vom Notarzt habe er Dormicum und im Krankenhaus Tavor erhalten. Hierunter kam es zur Besserung. Dokumentiert ist, dass der Betroffene genestelt habe, nicht kontaktfähig gewesen sei und im Rettungswagen uriniert habe.
Psychischer Befund: Im Bewusstsein wach und klar. Die Orientierung ist vollständig zu Ort, Zeit, Person und zur Situation gegeben. Im interpersonellen Kontakt freundlich zugewandt und adäquat wirkend. Sowohl die Aufmerksamkeit als auch die Konzentration sind nicht gestört. Das Gedächtnis weist keine Merkfähigkeitsstörungen im Alt- und Neuzeitgedächtnis auf. Das formale Denken ist nicht beeinträchtigt und die Intelligenz bewegt sich im Normbereich. Das inhaltliche Denken ist nicht gestört. Wahrnehmungsstörungen sind nicht nachweisbar, ebenso gibt es keinen Hinweis auf Halluzinationen. Auch sonstige Wahrnehmungsstörungen, im Sinne einer veränderten Intensität, zum Beispiel durch Mikro-/Makropsie oder Metamorphosie, sind nicht vorhanden. Die Ichhaftigkeit des Erlebens und die Grenzen zwischen dem Ich und der Umwelt sind intakt. Affektstörungen sind nicht nachweisbar, der Affekt ist gut auslenkbar, die Schwingungsfähigkeit ist gegeben. Auch der Antrieb ist nicht gestört.
Diagnose: Sonstige Epilepsien {G40.8
Bemerkung: 08.5. Der Betroffene hat Risperdal 4mg im Bezirkskrankenhaus. Risperdal 2mg am Abend.
14.1.21 Bei einer Katatonie kommt es nicht zum Nesteln. Auch ist die rasche Veränderung des Gesundheitszustandes unter Dormicum und Tavor innerhalb von kürzester Zeit untypisch für eine Katatonie. Die bestehende Amnesie, insbesondere auch das Einnässen sowie das völlig fehlangepasste Verhalten sprechen eher für einen Krampfanfall. Die berichtete Halluzinationen seitens des Gefangenen, dass sich die Umwelt, der Boden verändert oder irgendetwas krabbelt im Bett, entspricht nicht...(Anm. d. Red.: Rest vom Eintrag fehlt)

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Die Akte
Novela JuvenilHier geht es um eine originale Krankenakte eines eher nicht normalen Menschen. Liest selbst. :)