Prolog

20.4K 442 149
                                    

- Tages Prophet -

Das Ministerium für Zauberei, teilte heute mit, dass das Gesetz zur "Instandhaltung der magischen Nachkommen" offiziell durch das Zaubergamot in Wirkung tritt.

Jede Hexe und Jeder Zauberer zwischen 17 und 50 Jahren, ist nun verpflichtet innerhalb der nächsten drei Monate zu heiraten. Die Ehepartner werden hierbei vom Ministerium selbst ausgesucht, Quellen im Ministerium zufolge wird dafür ein spezieller Zauber verwendet um geeignete Paare zu finden. Wir vom Tages Propheten werden natürlich versuchen noch weiter Informationen zu erhalten die wir ihnen, unseren treuen Lesern dann unverzüglich mitteilen werden.

Bis dahin, sehen sie hier nun den ersten Ausschnitt aus den Voraussetzungen und Pflichten die mit dem neuen Gesetz einhergehen.

Gesetz zur "Instandhaltung der magischen Nachkommen"

(Erste Fassung)

§1. Jede Hexe und jeder Zauberer zwischen 17 Jahren und 50 Jahren ist verpflichtet innerhalb der nächsten drei Monate, einem vom Ministerium ermittelten geeigneten Partner zu heiraten.

§1.1. Reinblütigen Hexen und Zauberern ist es untersagt einen Partner oder eine Partnerin zu heiraten, die den gleichen Blutstatus haben oder ein Halbblut ist.

§1.2. Muggelstämmigen Hexen und Zauberer ist es untersagt einen Partner oder eine Partnerin zu heiraten, die den gleichen Blutstatus haben.

§1.3. Hexen und Zauberer mit dem Blutstatus Halbblut ist es untersagt einen Partner oder eine Partnerin zu heiraten, die den Status reinblütig haben.

§2. Innerhalb eines Jahres, ist das neue Ehepaar verpflichtet ein Kind zu zeugen und zu gebären.

§2.1. Es wird erwartet dass jedes Ehepaar mindestens zwei Kinder zeugt und gebärt.

§2.2. Sollte einer der Parteien nicht in der Lage sein ein Kind zu zeugen oder zu empfangen, sieht sich das Ministerium gezwungen die Ehe auf zu lösen und für den Zeugungsfähigen Partner einen neuen Partner zu finden.

§2.3 Ist einer der Partner nicht bereit oder Verweigert eine Zeugung, ist es dem anderen Partner erlaubt den Zeugungsakt auch ohne Erlaubnis durch zuführen und somit dafür zu sorgen, dass ein magischen Kind geboren wird.

§3. Sollt sich eine Hexe oder ein Zauberer weigern, seiner Pflicht nach zukommen dann sieht das Ministerium sich genötigt, dieser Person den Zauberstab abzunehmen und diesen zu zerstören. Des Weiteren wird die Person unverzüglich nach Askaban gebracht.

Bericht von: Rita Kimmkorn

Können aus Feinden auch Geliebte werden?Wo Geschichten leben. Entdecke jetzt