Gemeinschaftliche Regeln - Kapitel 2

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Ich erschien wieder in dem Schloss, in dem wir lebten. Unter wir verstehe ich Menschen und Vampire als Gemeinschaft. Wir Menschen müssen tagtäglich Blut spenden, wir drücken dabei unsere Hand auf einen Blutspender und es wird automatisch abgezapft, während uns dannach ein Ersatzstoff gespritzt wird, der die Nebenwirkungen wie Schwindel und so vermeidet. Dann kommen noch ein paar Microliter auf unsere Haut, was die Wunde verschließt. Das ganze dauert etwa so lange, wie man braucht, um einen Knopf zu drücken. Der Blutspendeautomat selbst sah ungefähr wie ein Rednerpult mit einem roten und einem schwarzen Buzzer aus. Die Vampire legten ihre Hände auf den schwarzen Buzzer und bekamen so intravenös Blut gespritzt. Das ersparte beiden Seiten Unannehmlichkeiten, denn manche Menschen fanden es eklig, wenn Vampire Blut tranken, selbst wenn es nur aus Beuteln war. Ich konnte das nicht nachvollziehen, aber es war mir auch egal, ich war eh eine derjenigen, die der Unsterblichkeit nicht abgeneigt wären. Mit anderen Worten, ich würde selbst gerne ein Vampir werden, um ewig zu leben. In unserem Dorf bzw. unserer Hausgemeinschaft im Schloss gab es jedoch diesbezüglich sehr strenge Regeln. Meiner Meinung nach konnte man praktisch nichts mehr selbst entscheiden, alles wurde von anderen entschieden. Wir hatten Regeln, die angeblich unser Fortbestehen sichern:

1. Verbrechen jeglicher Art, einschließlich Rebellion, werden mit Enthauptung geahndet, ganz gleich, ob der Täter Mensch oder Vampir ist, sobald die Schuld bewiesen werden kann, ist der Täter schuldig und damit unverzüglich zu bestrafen.
2. Verwandlungen von Menschen in Vampire sind nur mit Zustimmung aller volljährigen der Gemeinschaft gestattet.
3. Die Zahl der Vampire darf aufgrund von Blutspenderischen Gründen niemals die der Menschen überschreiten, weshalb jedes menschliche Mitglied der Gemeinschaft sich mit einem ebenfalls menschlichen Mitglied der Gemeinde zu binden und mindestens zwei Kinder zu zeugen hat. Ist eine Person zeugungsunfähig, wird die Bindung aufgelöst und die Person muss mehr Blut spenden.
4. Unautorisierte Verwandlungen werden als Verbrechen geahndet, sowohl für den Wandler als auch für den Gewandelten.
5. Jedes Kind ist ab dem Alter von 5 Jahren verpflichtet, die Erziehungsschule der Gemeinschaft durchgehend für 10 Jahre zu besuchen. Dannach ist der Kontakt zu den Eltern und den Geschwistern wieder gestattet.
6. Das mutwillige verlassen der Gemeinschaft ohne Erlaubnis ist verboten und wird als Verbrechen geahndet.
7. Es ist den Vampiren verboten, ihre Magie gegen Menschen einzusetzen.
8. Es ist den Vampiren verboten, den Menschen zu schaden.
9. Es ist den Menschen verboten, Vampire zu töten.
10. Es ist den Menschen strengstens verboten, andere Menschen zu töten.
11. Es ist den Vampiren strengstens verboten, Menschen zu töten.
12. Fehden jeglicher Art sind strengstens verboten.
13. Das anstiften anderer zu Verbrechen ist ebenfalls ein Verbrechen und wird entsprechend Regel 1 geahndet.

Blutige RacheWo Geschichten leben. Entdecke jetzt