FAKT 72

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Es ergab sich vor nicht all zu langer Zeit die recht alltägliche Geschichte, in der ein Ehepaar, um mal wieder etwas Zeit für sich zu haben, einen Babysitter anheuerte, welcher auf die Kinder aufpassen sollte. Gesagt getan wurde ein solcher gefunden, eingeladen und im Voraus bezahlt. Kaum aus dem Haus fällt der Mutter auf, dass sie - für Notfälle - vergessen habe ihre Handynummer zu hinterlegen, weswegen sie den Babysitter nochmals kontaktierte. So geschehen wurden noch mehrere Absprachen getroffen, wobei die Babysitterin eben fragte, ob sie etwas Fernsehen dürfe und dabei den Fernseher im elterlichen Schlafzimmer nutzen kann, da dort das einzige Gerät mit Satellitenempfang steht. Die Eltern hatten natürlich kein Problem damit und machten sich auf einen schönen Abend zu verleben. Nichts ahnend klingelt abermals das Telefon, die Babysitterin. Sie habe nur noch eine kleine Frage, meinte sie, und zwar ob sie die Clown-Statue im Schlafzimmer abdecken dürfe, sie würde ihr nämlich Angst machen. Panisch antwortete die Mutter, dass sie schnellst möglich das Haus verlassen sollten, sie haben nämlich keine Clown-Statue...

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