FAKT 222

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Im British Medical Journal von 1877 wird ein Lebendig-Begraben-Fall geschildert, der ernstahfte Konsequenzen nach sich gezogen hat.

“8. Dezember – Den Beweisen zufolge heißt es, dass vor einiger Zeit eine Frau mit allen üblichen Formalitäten beerdigt wurde. Man glaubte, dass sie tot sei, doch dabei befand sie sich lediglich in einer Trance. Einige Tage nach dem Begräbnis wurde ihr Grab geöffnet, um einen weiteren Leichnam hineinzulegen. Dabei wurde voller Entsetzen festgestellt, dass die Kleider, die die bedauernswerte Frau trug,zerfetzt waren und dass sie sogar ihre Gliedmaßen bei dem Versuch, aus ihrem Grab zu entkommen, gebrochen hatte. Das Gericht hat nach Anhörung des bizarren Falles den Arzt, der den Totenschein ausgestellt, und den Bürgermeister, der das Begräbnis angeordnet hatte, zu einer jeweils dreimonatigen Gefängnisstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.”

Interessanter Fakt:

Wenn heutzutage eine genaue Charakterisierung des Todes bestimmt werden soll, geben Ärzte meist “Hirntod” als Ursache an, um eine Person für klinisch tot zu erklären. Menschen gelten gemeinhin als tot, wenn die elektrische Aktivität in ihren Gehirnen aufhört.

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