Die (Vä/Pä) Vornamens und Personenstandsänderung

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Im Folgenden möchte ich möglichst genau und in kleine Schritten versuchen, die Vornamens und Personenstandsänderung zu erklären. Von dem Punkt, an dem man sich entscheidet diese zu machen bis zum schlussendlich ändern der Papiere und Dokumente, versuche ich alles zu erklären. Ich hoffe das kann dem ein oder anderen helfen, ich habe die VäPä schon durch (die Änderung von Dokumenten nicht, wegen Wartezeitem) und kann dementsprechend das ganze auch aus eigener Erfahrung berichten. Wichtig ist, dass der Prozess den ich hier schildere aus dem jetzigen Transsexuellengesetzt (TSG) kommt. Es wird vermutlich, laut Koalitionsvertrag, in Zukunft eine Reformieren dieses Prozesses geben. Da das allerdings noch in den Sternen steht, möchte ich hier die jetzige Lage erklären.

Was ist die Vä/Pä?
Die väpä ist eine Abkürzung für ,,Vornamens und Personenstands änderung". Das vä steht hierbei für die Änderung des Vornamens (Zb von Klara zu Peter) und das pä für die Änderung des Personenstands. Der Personenstand ist das eingetragene Geschlecht einer Person, sprich männlich, weiblich oder divers. Im Falle von trans* Personen wird das ganze dann in allen öffentlichen Dokumenten geändert. Zudem ist man dann, nach der Änderung, offiziell ein Mann (ftm trans) oder eine Frau (mtf trans). Eine Eintragung für nicht binäre Personen gibt es nicht.

Die väpä wird von den meisten trans* Personen gemacht, damit sie auch auf dem Personalausweis oder Dokumenten wie der Krankenkassenkarte oder Kreditkarten ihren richtigen Namen stehen haben. Es kann nähmlich immer wieder zu unangenehmen Situationen kommen, wenn man besonders als trans Person auf Hormonen zB mit einer tiefen, männlichen Stimme seinen Perso vorzeigen, auf dem klar ein Mädchen Name steht.
Aber genau dieses ändern des Namens und Personenstands sind nicht so einfach wie man vielleicht denkt und außerdem kostenspielig.

Die offizielle Änderung des Namens und Personenstandes findet über das Transsexuellengesegzt, kurz TSG statt. In der Vergangenheit, haben einige Transidente Menschen durch eine Lücke im Gesetzt ihre väpä über das PSTG 48B gemacht. Hierbei ist allerdings sehr wichtig, dass mitlerweile dagegen Maßnahmen ergriffen worden sind. Jetzt kann man nur noch über diesen Weg gehen, wenn man diagnostiziert Intersexuell ist, sprich der Körper weder männlich noch weiblich ist. Menschen die sich als nicht binär identifizieren, sind hierbei erneut nicht mit einbezogen. Außerdem lässt sich über diesen Weg der Geschlechtseintrag nur in,,Divers" umschreiben, sprich nicht in ,,männlich" oder ,,weiblich". Also, wenn ihr trans seit und nicht diagnostiziert Intersexuell, lasst zum jetzigen Zeitpunkt lieber von diesem Weg über das PSTG 48B ab!

Das Transsexuellengesetzt (TSG) ist, wie es jetzt vorliegt, am 1 Januar 1981 in Kraft getreten (natürlich gab es bis jetzt einige Änderungen, aber nichts grundlegendes).
Hier einmal der expliziten Gesetzestext zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags(Personenstand). Ich weiß, dass ganze ist sehr klein, ihr müsst um es genauer lesen zu können einmal ran zoomen. Da das ganze allerdings recht lang ist und nervig zu lesen, müsst ihr natürlich, um mir hier folgen zu können, euch das nicht reinziehen. Einfach nur mal so, dass man es mal gesehen hat:

 Einfach nur mal so, dass man es mal gesehen hat:

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