Kapitel 21 - der Arbeitsvertrag

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So ihr Lieben. Lange habt ihr darauf gewartet. Hier ist der Arbeitsvertrag zwischen Ina und den Herren von Schwanstett. Ina hat diesen bereits unterschrieben - allerdings ohne sich diesen genauer durchzulesen...

§ 1 Position und Aufgaben

Das Kindermädchen wird in der Position eines Kindermädchens für ein Kind des Arbeitgebers tätig sein. Die Hauptaufgaben umfassen:

Betreuung und Pflege des Kindes bei der

Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten

Unterstützung beim Anziehen und der Körperpflege

Einhaltung von Regeln und Anweisungen des Arbeitgebers

§ 2 Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Die genauen Arbeitszeiten werden von dem Arbeitgeber in Absprache mit dem Kindermädchen festgelegt.

§ 3 Vergütung, Kost und Logis, medizinische Versorgung

Das Kindermädchen erhält eine Vergütung von 50 Euro pro Stunde. Die Auszahlung erfolgt monatlich zum 1. Etwaige Überstunden werden mit einem Zuschlag von 10% vergütet.

Kost und Logis sind für das Kindermädchen kostenfrei. Sämtliche andere Anschaffungen für das tägliche Wohlbefinden und die Hygiene werden gestellt. Das Kindermädchen bekommt, bei Bedarf, ein Auto gestellt.

Die medizinische Versorgung wird durch die Herren von Schwanstett vollzogen. Die Vorsorgeuntersuchungen sind regelmäßig und engmaschig durchzuführen. Die erste erfolgt eine Woche nach Dienstantritt. Weitere erfolgen in Absprache mit der Klinik. Diese Termine sind unbedingt einzuhalten!

§ 4 Urlaub

Das Kindermädchen hat Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Die Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber.

§ 5 Probezeit

Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden.

§ 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 7 Vertraulichkeit

Das Kindermädchen verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Betreuung der Kinder und dem Haushalt des Arbeitgebers stehen, Stillschweigen zu bewahren.

§ 8 Sonstiges

Das Kindermädchen muss während ihrer Arbeitszeit stets auf dem ausgehändigten Diensttelefon erreichbar sein.

Das Kindermädchen verpflichtet sich, bei gesundheitlichen Problemen, ausschließlich Kontakt zum Arbeitgeber zu suchen und sich gegebenenfalls behandeln zu lassen.

Bei Festivitäten ist das Kindermädchen verpflichtet teilzunehmen. Es muss sich an die Etikette halten und hat sich dem Anlass angepasst zu kleiden. Die Kleidung wird dazu gestellt!

Sexuelle Beziehungen jeglicher Art sind vorher mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Sämtliche Verfehlungen werden dokumentiert. Zu jeder Verfehlung erfolgt eine Konsequenz. Diese kann, falls Ermahnungen keinen Erfolg zeigen, durchaus durch eine körperliche Züchtigung vollzogen werden. Dies ist zum Wohle und der Charakterbildung des Kindermädchens durchzuführen.

Na, was hältst du von dem Vertrag? 

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