HIER
Ihre prägnante Kurzinfo, rund um die Welt
Überparteilich & unabhängig
Ehrlichstett/Halle(Saale) Kunst oder Kindesmissbrauch?
Was darf die Kunst? Und wann darf Kunst verboten werden?
VON R.H.
Der Fall: Verklagt wird in Sachsen-Anhalt die Künstlerin Corinne Haalswor für die Darstellung einer Jugendlichen im Rahmen ihres umstrittenen Bilderzyclus „Märchenbilder"
Der Bilderzyclus befasst sich mit den Märchen der Gebrüder Grimm als Anhalts- und Ausgangspunkt, drastische und verstörende Arbeiten der präzise, eindringlich figurativ arbeitenden Künstlerin, die bei ihrer ersten und bislang einzige Präsentation in Halle/Saale für einige Furore sorgten.
Es muss nun ein Gericht entscheiden, ob hier das Individualrecht am eigenen Bild mit der Freiheit der Kunst kollidiert.
Was darf die Kunst, was soll die Kunst, was muss die Kunst vielleicht sogar??
Auf der Homepage der Künstlerin, auf der eine Darstellung des Bildes laut Klage ebenfalls verboten werden soll, findet sich kein Text oder Interpretation, in der die Autorin dieser Arbeiten den Schluss zulässt oder anregt, es handle sich um Bilder, die Missbrauch oder Misshandlung darstellen. Die Homepage ist in dem Zustand in dem die klagenden Eltern sie gesehen haben, als sie die Genehmigung gaben, dass ihr Kind im Zusammenhang mit diesem Zyklus „Märchenbilder"gemalt würde, offensichtlich gab es also damals keine Bedenken gegen diese Bilderreihe.
Erst durch die Ausstellung 2013, hier durch Interpretationen in der Presse, habe man sich von der Ausstellung distanziert, erst dadurch entstand der Eindruck, dieses Bild behandele das Thema Kindesmissbrauch, so die Kläger.
Was heißt dies also konkret: Als Künstler muss man alle Deutungsarten vorhersehen und ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, es können also jegliche Arbeiten, auf denen jemand wiedererkennbar zu sehen ist, verboten werden, weil ein Dritter denken könnte, dieses Bild behandle vielleicht das Thema Missbrauch, Mord, Krieg, Ausländerfeindlichkeit...etc pp.
Eine solchen Praxis, würde im Namen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte Tür und Tor öffnen, Kunst wahllos zu verbieten.Bei jedem anderen Prozess dieser Art muss man dem „Täter", also dem Verletzer dieser Persönlichkeitsrechte nachweisen können, dass hier eine bewusste oder gewollte Verletzung vorlag und bei Kunst soll das nun einfach so möglich sein, weil irgendein Dritter, Vierter, Fünfter, wer weiß wann, in Monaten, Jahren, Jahrzehnten sich eine bestimmte Deutung erlaubt? In letzter Konsequenz erfordert dies vielleicht ein komplettes Überarbeiten der (neueren?) Kunstgeschichte und zudem wäre einem allerschönsten Denunziantentum hiermit Tür und Tor geöffnet. Für figurativ arbeitende Künstler, wie Haalswor käme dies einem Berufsverbot gleich.
Deutschland hat einen beispielhaft liberalen Umgang mit Kunst aus den Erfahrungen des dritten Reiches im Grundgesetz verankert. Gerade auch nach den Erfahrungen der jüngeren DDR Geschichte täte Deutschland gut daran, an solchen Errungenschaften festzuhalten.
Wenn eine solche Klage vor Gericht Recht bekommt, würde das einen Teil der Welt, wie wir sie aus den Erfahrungen unserer Eltern/Großeltern überliefert bekommen haben, grundlegend verändern.
DU LIEST GERADE
Libertas Haus, das Schloss
ParanormalWas bisher geschah: Corinne Haalswor und ihre 16 jährige Tochter Tamara ziehen aus München in den wilden Osten Deutschlands ins Hinterland von Halle/Saale in das kleine Dorf Grömlitz. Hier scheint die Zeit stillzustehen und es finden sich bald all...